Ihr Ansprechpartner bi der kommunalen Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Salzuflen sind gerne für Sie da!, © Stadt Bad Salzuflen

Lan­des­pro­gramm "Zu­kunfts­fä­hi­ge In­nen­städ­te & Orts­zen­tren"

Förderbaustein Verfügungsfonds Anmietung

Im Fokus des Förderbausteins Verfügungsfonds Anmietung sind leerstehende oder gekündigte Ladenlokale in der Innenstadt von Bad Salzuflen (Fördergebiet). Die Förderung der Anmietung und Weitervermietung durch
die Stadt Bad Salzuflen erfolgt für bis zu zwei Jahre ab dem 01.01.2024.

Die Voraussetzungen

  • Anmietung für maximal 70 % der Altmiete
  • Vermietung für mindestens 20 % der Altmiete
  • Förderfähige Mietfläche: max. 300 m²

Zusätzlich kann die Förderung von Umbaukosten an Ladenlokalen in
Höhe von 50 % der Umbaukosten zwischen 5.000 € und 15.000 € erfolgen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Im Fokus des Förderbausteins Verfügungsfonds Anmietung sind leerstehende oder gekündigte Ladenlokale in der Innenstadt von Bad Salzuflen (Fördergebiet).

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wird von Ina Scharrenbach geleitet.

Ein­zel­han­dels­kon­zen­tra­ti­ons­zo­ne In­nen­stadt

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Übersichtskarte des geförderten Gebiets "Verfügungsfonds Anmietung"

Ein­zel­han­dels­kon­zen­tra­ti­ons­zo­ne In­nen­stadt

Übersichtskarte des geförderten Gebiets "Verfügungsfonds Anmietung"

Kontakt

Wirtschaftsförderin Heike Preß, © Stadt Bad Salzuflen
Stadt Bad Salzuflen | Stab Wirtschaftsförderung
Kurgastzentrum
Parkstr. 20
32105 Bad Salzuflen
Frau Heike Preß
Wirtschaftsförderin
1. OG | Büro 22
Wirtschaftsförderung Silke Groß - Aufgabenschwerpunkt
Flächenmanagement und Breitbandausbau
Stadt Bad Salzuflen | Stab Wirtschaftsförderung
Kurgastzentrum
Parkstr. 20
32105 Bad Salzuflen
Frau Silke Groß
Flächenmanagement, Breitbandausbau
1. OG | Büro 22