ÖPNV-Gesamtberichte
der Stadt Bad SalzuflenAm 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentlichen Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. In Art. 7 (1) der VO 1370 wird von den zuständigen Behörden ein jährlicher Gesamtbericht gefordert.
Die Bad Salzuflen veröffentlicht hier als zuständige Behörde im Sinne der oben genannten Verordnung ihren Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte.