Die Führung des Radverkehrs an Kreuzungen ist sowohl bei Bürger*innen als auch bei Planer*innen ein häufig diskutiertes Thema. Dabei verfolgen manche Länder unterschiedliche Ansätze.
In Deutschland wird in den aktuellen Planungsgrundlagen zwischen zwei Hauptformen des Linksabbiegens von Radfahrern an Kreuzungen unterschieden. Dabei handelt es sich um direktes und indirektes Linksabbiegen.
Ein Beispiel
Anhand der Kreuzung Lagesche/Lemgoer Straße Eduard-Wolff-Straße lassen sich beide Varianten des Abbiegens nachvollziehen.
Direktes Linksabbiegen
Beim direkten Linksabbiegen verhält sich der Radfahrer genau wie der Autofahrer und ordnet sich auf der Linksabbiegerspur ein. Meist ist diese für Radfahrer durch Markierungen extra hervorgehoben. (siehe oranger Pfeil).
Beispiel: Der Radfahrer fährt von oben aus der Schlossstraße im Mischverkehr auf die Kreuzung zu. Um nach links in die Lemgoer Straße abzubiegen muss er sich nun wie auch Autofahrer auf der Linksabbiegerspur in der Mitte der Fahrbahn einordnen. Sobald die Ampel grün ist, fährt der Radfahrer die Linksabbiegespur entlang, bis er in die Lemgoer Straße abbiegen kann.
Indirektes Linksabbiegen
Das indirekte Linksabbiegen für Radfahrer ist anfangs gewöhnungsbedürftig, jedoch gilt diese Variante als sicherer. Dabei überquert der Radfahrer die Kreuzung zunächst geradeaus und stellt sich dann auf einen markierten oder baulich angelegten Wartebereich. Dort achtet man nun auf eine eigene Radfahrerampel, ist diese nicht vorhanden, nutzt man die Fußgängerampel. (siehe blauer Pfeil)
Beispiel: Der Radfahrer fährt von der Lageschen Straße auf dem Schutzstreifen auf die Kreuzung, sobald die Ampel grün zeigt. Um nun nach links in die Eduard-Wolf-Straße zu gelange muss der Radfahrer die Kreuzung überqueren und ich rechts auf der baulich angelegten Aufstellfläche einordnen. Nun wartet der Radahrern zusammen mit den Fußgängern auf grün, bevor er die Schlossstraße quert.
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