Reisegewerbekarte
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis gemäß § 55 Gewerbeordnung (Reisegewerbekarte). Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft oder ankauft, Bestellungen entgegennimmt, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit…