Benutzungssatzung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Stadt Bad Salzuflen gesetzlich verpflichtet ist
vom 25.10.2016
Satzung über die Benutzungsgebühren von Strom- und Wasserentnahmesäulen und Berechnung der damit verbundenen Strom- und Wasserkosten für die Versorgungseinrichtungen des Salzhofes in Bad Salzuflen und des Marktplatzes in Schötmar
vom 16.10.2013