Gemeinschaftsräume
Übersicht und Kontaktdaten der städtischen Gemeinschaftshäuser
In vielen Ortsteilen gibt es städtische Gemeinschaftsräume, die von Ortsgemeinschaften sowie ehrenamtlich tätigen Vereinen und Gruppen aus Bad Salzuflen genutzt werden.
Allgemeines: Grundsätzlich ist das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien – auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben aber prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar. In vielen Städten und Gemeinden…