Vorkaufsrecht und sanierungsrechtliche Genehmigung
Allgemeines und besonderes Vorkaufsrecht nach Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Bad Salzuflen besitzt zur Sicherung und Verwirklichung ihrer Bauleitplanung ein Vorkaufsrecht. Laut § 24 Absatz 1 des Baugesetzbuches BauGB) und nach § 25 besonderes Vorkaufsrecht steht der Stadt Bad Salzuflen unter anderem ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken zu, wenn im Bereich eines Bebauungsplans für Flächen, für die öffentliche Zwecke oder Flächen/ Maßnahmen zum Ausgleich festgesetzt sind, …