Kostenerstattungsbeitrag für Ausgleichsmaßnahmen
Durch das Aufstellen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Neubau von Gebäuden und Straßen greift der Mensch in die Umwelt ein. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dies - entweder auf den Eingriffsflächen, also den Baugrundstücken selbst oder auf sonstigen Flächen - ausgeglichen werden soll. Grundsätzlich sind die Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger (z.B. Bauherrn) durchzuführen. Die Herstellung der Ausgleichsfläche auf sonstigen Flächen übernimmt die Stadt…