Ih­re Such­an­fra­ge nach "sat­zung" er­gab 87 Er­geb­nis­se

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig ab 01.01.2024 vom 13.12.2012

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Ab­was­ser­be­sei­ti­gungs­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen vom 27.12.2021

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Ver­gnü­gungs­steu­er­er­klä­rung ab­ge­ben

Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Ab­was­ser­be­sei­ti­gung, die Ent­sor­gung von Grund­stücks­ent­wäs­se­rungs­an­la­gen, die Ab­fall­ent­sor­gung und die Stra­ßen­rei­ni­gung in der Stadt Bad Salz­uflen - gül­tig bis 31.12.2023 vom 13.12.2012

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Be­kannt­ma­chun­gen

Die Bekanntmachungen der Stadt Bad Salzuflen werden im „Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden“ veröffentlicht. Außerdem finden Sie die Bekanntmachungen nachrichtlich an der Aushangtafel in der Bürgerhalle im Erdgeschoss des Rathauses, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen. Gleichzeitig werden die aktuellen Bekanntmachungen in der folgenden Liste nachrichtlich veröffentlicht. Der volle Wortlaut der Bekanntmachungen ist jeweils als PDF-Datei hinterlegt.

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Ver­fah­rens­be­stim­mun­gen Hier die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren einsehen

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Fern­wär­me­sat­zung

Fernwärmesatzung

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Grund­steu­er

Alle Grundstückseigentümer müssen jährlich Grundsteuer an ihre Kommune zahlen. Es handelt sich um eine Objektsteuer. Das heißt, sie bezieht sich auf das Grundstück. Wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen bleiben bei ihrer Festsetzung unberücksichtigt. Die Festsetzung erfolgt in zwei Stufen: 1. Stufe Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Es errechnet für das Grundstück den Einheitswert und den Steuermessbetrag. Die beiden Ergebnisse teilt es dann dem Steuerpflichtigen…

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Ge­büh­ren­sat­zung für die Fried­hö­fe der Stadt Bad Salz­uflen vom 03.12.1987

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Ich ha­be meh­re­re Ge­bäu­de auf mei­nem Grund­stück, gilt der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang für al­le Ge­bäu­de auf dem Grund­stück?

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durch die Arbeiten am Treppenturm des Rathauses und die einhergehenden Einschränkungen ist die Befahrbarkeit des Parkplatzes am Rathaus sowie der Straße „Am Rathaus“ nur eingeschränkt gewährleistet.

Bitte planen Sie für Ihre Anreise zum Rathaus mehr Zeit ein und nutzen Sie nach Möglichkeit alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung.


Wir danken für Ihr Verständnis!