Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen - gültig ab 01.01.2024
vom 13.12.2012
Gebührensatzung für die Abwasserbeseitigung, die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen - gültig bis 31.12.2023
vom 13.12.2012
Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…
Alle Grundstückseigentümer müssen jährlich Grundsteuer an ihre Kommune zahlen. Es handelt sich um eine Objektsteuer. Das heißt, sie bezieht sich auf das Grundstück. Wirtschaftliche Verhältnisse des Steuerpflichtigen bleiben bei ihrer Festsetzung unberücksichtigt. Die Festsetzung erfolgt in zwei Stufen: 1. Stufe Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht. Es errechnet für das Grundstück den Einheitswert und den Steuermessbetrag. Die beiden Ergebnisse teilt es dann dem Steuerpflichtigen…