Sorgeerklärung beurkunden
Sind Sie und der andere Elternteil Ihres Kindes nicht verheiratet, kann die gemeinsame elterliche Sorge durch eine Sorgeerklärung vereinbart werden. Hierfür müssen beide Elternteile persönlich vor dem Jugendamt oder einem Notar erscheinen. Die Vaterschaft muss zuvor anerkannt sein. Die Sorgeerklärung kann auch schon für ein ungeborenes, jedoch bereits gezeugtes Kind abgegeben werden, wobei die Beurkundung erst ab dem 3. Schwangerschaftsmonat möglich ist. Nach Abgabe wird die gemeinsame Sorge…