Sondernutzung
Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden. Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen: ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme),…