Vergnügungssteuererklärung abgeben
Die Vergnügungssteuer wird gemäß der Satzung der Stadt Bad Salzuflen vom 08.07.2010 für bestimmte Veranstaltungen und Tätigkeiten erhoben. Dazu gehören: Gewerbliche Tanzveranstaltungen Anmeldung: Spätestens zwei Wochen vor Beginn beim Fachdienst Steuern und Beteiligungen Steuerberechnung: 1,00 Euro je Veranstaltungstag und angefangenen 10 Quadratmetern genutzter Raumfläche (bei geschlossenen Räumen). Die Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen…