Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1656 Er­geb­nis­se

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Un­ter­schrif­ten­be­glau­bi­gung er­stel­len

Bei der Unterschriftenbeglaubigung wird Ihre Unterschrift bestätigt. Dies kann erforderlich sein, wenn Sie Dokumente einreichen müssen, bei denen die Echtheit der Unterschrift nachgewiesen werden muss. Durch den Bürgerservice dürfen nur Unterschriften auf Dokumenten beglaubigt werden, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen. Es dürfen keine Unterschriften unter privatrechtlichen Verträgen oder Testamenten beglaubigt werden. Die Zuständigkeit liegt hier bei einem Notar. …

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Ver­lust des Per­so­nal­aus­wei­ses / Rei­se­pas­ses mel­den

Der Verlust eines Personalausweises oder Reisepasses muss unverzüglich gemeldet werden. Dies ist notwendig, um Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Die Verlustanzeige ist persönlich im Bürgerservice vorzunehmen. Die Weiterleitung an die örtliche Polizeidienststelle erfolgt automatisch. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Steu­e­ri­den­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer-Be­schei­ni­gung be­an­tra­gen

Die Steueridentifikationsnummer dient der eindeutigen Identifikation von Personen im deutschen Steuersystem. Seit August 2008 erhält jede Person eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat. Für neugeborene Kinder wird die Steuer-ID ca. 1 - 2 Wochen nach Geburt mitgeteilt. Personen, die erstmalig aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Steuer-ID nach ca. 2 - 3 Wochen. …

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Bei­stand­schaft be­an­tra­gen

Die Beistandschaft des Jugendamtes bietet folgende Unterstützung: Feststellung der Vaterschaft: Das Jugendamt hilft dabei, die rechtliche Vaterschaft zu klären. Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen: Unterstützung bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil. Mit der schriftlichen Erklärung wird das Jugendamt als Beistand tätig und gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes in diesen Angelegenheiten. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht…

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Eheur­kun­de be­an­tra­gen

Die Eheurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Eheschließung beurkundet hat. Sie können die Eheurkunde in folgenden Formaten erhalten: DIN A4 DIN A5 Internationale Eheurkunde (mehrsprachig) Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil

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Ster­be­ur­kun­de be­an­tra­gen

Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das den Sterbefall beurkundet hat. Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formaten erhalten: DIN A4 DIN A5 Internationale Sterbeurkunde (mehrsprachig) Beglaubigte/r Abschrift/Ausdruck aus dem Sterberegister mit Hinweisteil

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Salz­uflenCARD ver­län­gern

Die SalzuflenCARD für Einwohner*innen ist Ihr persönlicher Schlüssel zu einem ganzjährig kostenfreien und unbegrenzten Eintritt in den Kurpark Bad Salzuflen (ausgenommen Sonderveranstaltungen). Wenn Sie bereits eine SalzuflenCARD besitzen, können Sie diese für das neue Kalenderjahr online oder vor Ort in der Tourist-Information verlängern. Das SalzuflenCARD Pluspaket können Sie gegen eine Jahresgebühr von 20,00 € in der Tourist-Information erwerben. Dieses enthält zahlreiche Zusatzleistungen,…

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Be­schei­ni­gung über die Na­mens­än­de­rung be­an­tra­gen

Die Namensänderungsbescheinigung dokumentiert Ihre Namensänderung und dient als offizieller Nachweis. Das Standesamt Bad Salzuflen ist für die Ausstellung zuständig, wenn die Namensänderung dort wirksam entgegengenommen wurde. Bei der Zuständigkeit der Ausstellung muss zwischen den verschiedenen Erklärungen unterschieden werden: Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten/Lebenspartnern: Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, welches das Ehe- oder…

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Er­klä­run­gen zum Ge­schlecht­s­ein­trag und zu den Vor­na­men nach dem Selbst­be­stim­mungs­ge­setz ab­ge­ben

Personen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister übereinstimmt, können diesen ändern lassen. Gleichzeitig können neue Vornamen bestimmt werden, die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Vorher muss die Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Erklärungsmöglichkeiten können sein: Geschlechtsänderung von männlich auf weiblich, divers oder Streichung der Geschlechtsangabe Geschlechtsänderung von weiblich auf männlich, divers oder…

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Er­klä­run­gen zum Ge­schlecht­s­ein­trag und zu den Vor­na­men nach dem Selbst­be­stim­mungs­ge­setz an­mel­den

Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen gemäß dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) erfordert eine vorherige Anmeldung bei dem Standesamt, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.

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