Sterbefall anmelden
Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Anzeigepflichtig sind: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen…