Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1720 Er­geb­nis­se

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Vor­über­ge­hen­de Ge­stat­tung ei­ner Schank­wirt­schaft

Sie möchten im Rahmen einer zeitlich begrenzten, öffentlichen Veranstaltung (z.B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) Gastronomie mit Alkoholausschank anbieten? Dann benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung). Dasselbe gilt für sonstige Anlässe mit zeitlich befristetem Charakter (z.B. Baukantinen, die während der Zeit einer bestimmten Baustelle betrieben werden). Nehmen Sie regelmäßig an denselben wiederkehrenden Veranstaltungen teil? Dann könnte statt der…

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Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung nach § 46 Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung

Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen genehmigen, beispielsweise: von den Vorschriften über die Straßenbenutzung (§ 2), z. B. Befahren einer Fußgängerzone von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4) vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten (§ 12 Abs. 3) von der Vorschrift, Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1); von der Vorschrift, im Bereich eines…

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Aus­kunft aus dem Ge­wer­be­re­gis­ter

Das Gewerberegister der Stadt Bad Salzuflen ist ein geführtes Verzeichnis der gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) angezeigten Gewerbebetriebe.

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Rad­ver­kehrs­be­lan­ge

Der Radverkehr gewinnt als wichtiger Beitrag zur innerstädtischen Mobilität und zum Klimaschutz zunehmend an Bedeutung. Dadurch steigen auch die Anforderungen an Infrastruktur und Verkehrssicherheit. Die Stadt Bad Salzuflen hat deshalb jetzt zum ersten Mal einen Radverkehrsbeauftragten. Bei diesem können Bürgerinnen und Bürger Mängel an Radinfrastruktur und Verkehrsführung melden, sowie Anregungen zu den Themen Radwege und Fahrrad geben.

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eID-Kar­te be­an­tra­gen

Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes können eine eID-Karte beantragen. Sie dient dazu, sich digital zu identifizieren und elektronische Dienstleistungen (analog zum deutschen Personalausweis) zu nutzen. Sie dient nicht als Ausweisdokument , da sie weder Lichtbild noch Unterschrift enthält. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen. Für diese Dienstleistung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig: Hier Termin buchen!

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Ent­wäs­se­rungs­an­trag

Der Anschluss eines Grundstücks an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Bad Salzuflen bedarf der Zustimmung der Stadt und ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen.

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Wahl­sicht­wer­bung

Die Werbung von Parteien und Wählergruppen für allgemeine Wahlen dient der politischen Willensbildung des Volkes und liegt grundsätzlich im öffentlichen Interesse. Es besteht ein verfassungsrechtlich geschützter Anspruch aller Parteien und Wählervereinigungen auf eine angemessene Wahlsichtwerbung. Allen, auch den kleinen Parteien, Wählergruppen, Gruppen von Antragstellenden und Einzelbewerberinnen und -bewerbern ist eine angemessene Selbstdarstellung zu ermöglichen. Möchten Sie für anstehende…

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Pfand­leih­ge­wer­be

Sie möchten gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandleiherin bzw. Pfandvermittler oder Pfandvermittlerin tätig werden oder Änderungen in einem bereits laufenden Gewerbe mitteilen? . Voraussetzung zur Erteilung der Erlaubnis ist, dass Sie die für den Gewerbebetrieb erforderliche persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit besitzen und die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nachweisen können. Die Erlaubnis zum Betrieb des Gewerbes gilt grundsätzlich…

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Baum­schutz

Baumerhaltungsrichtlinie Die Baumerhaltungsrichtlinie stellt eine Erweiterung des Baumschutzes in Bad Salzuflen dar. Angesichts der Klimaveränderungen ist die Bedeutung einer nachhaltigen und diversitätsfördernden Gestaltung von öffentlichen und privaten Grünflächen groß. Bäume nehmen hier eine wichtige Rolle ein und erfüllen vielfältige ökologische Funktionen. Durch den Erhalt von Bäumen und die gezielte Neuanpflanzungen von Bäumen sowie von einheimischen und insektenfreundlichen Pflanzen…

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Ster­be­fall an­mel­den

Zur Beurkundung eines Sterbefalles muss der Sterbefall beim Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod angezeigt werden. In der Regel erfolgt die Anzeige durch das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut. Anzeigepflichtig sind: jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen…

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