Veranstaltungen - Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzung (StVO)
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis (§ 29 StVO). Insbesondere handelt es sich dabei um: Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz, Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Radtouren mit mehr als 100 Teilnehmern, Volkswanderungen mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig), Umzüge. Straßenfeste / Großveranstaltungen Nicht erlaubnispflichtig sind…