Gewerbe anmelden
Der Beginn einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) vom Gewerbetreibenden der Gewerbemeldestelle anzuzeigen. Gewerbetreibende bzw. Gewerbetreibender ist jede, die bzw. jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbstständige, auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z. B. Ärztin bzw. Arzt, Architektin bzw. Architekt, Steuerberaterin bzw. Steuerberater), die Urproduktion (z. B. Land-…