Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1720 Er­geb­nis­se

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Os­ter­feu­er

Folgendes ist beim Osterfeuer unbedingt zu beachten: Rechtzeitige Anzeige des Vorhabens beim Fachdienst Ordnungswesen. Der öffentliche Charakter muss gegeben sein. Veranstalter sollten deshalb größere Organisationen wie zum Beispiel Kirchengemeinden, Vereine, Verbände sein (keine Familienveranstaltung). Die Veranstaltung sollte am Samstag vor Ostern, Ostersonntag oder Ostermontag stattfinden. Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der…

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Er­schlie­ßungs­bei­trag

Der Erschließungsbeitrag deckt die Aufwendungen, die entstehen, wenn die Stadt eine Erschließungsanlage - wie zum Beispiel öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, Grünanlagen oder Lärmschutzanlagen - erstmalig herstellt. Die Stadt trägt 10 Prozent dieser Kosten. Die übrigen 90 Prozent werden auf die Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigten verteilt, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage baulich oder gewerblich nutzbar werden. Die Beitragspflicht für eine Erschließungsanlage…

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Stra­ßen­aus­bau­bei­trag

Wenn die Stadt Bad Salzuflen öffentliche Straßen, Wege und Plätze erneuert, erweitert und verbessert, werden für die hierfür entstandenen Kosten Straßenbaubeiträge erhoben. Die Höhe des individuellen Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Größe und der baulichen Nutzbarkeit des Grundstückes. Diese wird gemessen an der Zahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden darf. Einen Teil der Kosten trägt die Stadt Bad Salzuflen. Dieser Anteil ist abhängig von der…

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Ka­nal­an­schluss­bei­trag

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt den einmaligen Kanalanschlussbeitrag, um damit die durchschnittlichen Kosten für die Anschaffung, Herstellung und Erweiterung des öffentlichen Kanalnetzes zu decken. Daneben entstehen Kosten für den Grundstücksanschluss. Das ist das Leitungsstück vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze. Der Kanalanschlussbeitrag wird erhoben, wenn ein Grundstück bebaubar ist oder gewerblich genutzt wird und an die städtische Kanalisation angeschlossen werden kann…

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Kos­ten­er­stat­tungs­bei­trag für Aus­gleichs­maß­nah­men

Durch das Aufstellen von Bebauungsplänen und den damit verbundenen Neubau von Gebäuden und Straßen greift der Mensch in die Umwelt ein. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass dies - entweder auf den Eingriffsflächen, also den Baugrundstücken selbst oder auf sonstigen Flächen - ausgeglichen werden soll. Grundsätzlich sind die Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger (z.B. Bauherrn) durchzuführen. Die Herstellung der Ausgleichsfläche auf sonstigen Flächen übernimmt die Stadt…

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Bau­last ein­tra­gen

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschliessung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein. Baulasten werden…

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Bau­last be­aus­kunf­ten

Alle baurechtlichen Anforderungen (zum Beispiel die gesicherte Erschließung oder notwendige Abstandsflächen) müssen zunächst auf dem eigenen Baugrundstück selbst erfüllt werden. Ist dies nicht möglich, kann eine Baulasteintragung auf dem Grundstück des Nachbarn zugunsten des eigenen Baugrundstückes weiterhelfen. Auf dem Nachbargrundstück werden dann bestimmte Verpflichtungen übernommen. Das können zum Beispiel die erforderlichen Abstandsflächen, Zufahrten oder Leitungen sein. Wer ein…

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Bau­last lö­schen

Wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht, kann der Grundstückseigentümer die Baulast löschen lassen. Die Baulast ist erst gelöscht, wenn die Bauaufsichtsbehörde den Verzicht im Baulastenverzeichnis vermerkt hat. Baulasten werden ausschließlich im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsichtsbehörde geführt. Nicht im Grundbuch!

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Grund­stücks­tei­lung ge­neh­mi­gen

Die Teilung eines bebauten Grundstücks benötigt für ihre Wirksamkeit eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Die Teilung eines unbebauten Grundstücks benötigt diese Genehmigung nicht.

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Ab­ge­schlos­sen­heits­be­schei­ni­gung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Bildung von Eigentumswohnungen benötigt. Die Ausgabe erfolgt zusammen mit dem genehmigten (= gesiegelten) Aufteilungsplan. Für die Abgeschlossenheit muss innerhalb jeder Wohnung eine Wasserver- und entsorgung, eine Kochgelegenheit und ein WC vorhanden sein.

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