Kinderschutz
Wenn Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form gefährdet sind, ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen und Gefahr für ihr Wohl abzuwenden. Gefährdung hat viele Gesichter wie z.B. Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch, Androhung von Gewalt. Wenn Sie als Eltern, Nachbar, Lehrer oder Freund Gefahren für ein Kind oder einen Jugendlichen erkennen, sollten sich an uns wenden. Auf Wunsch behandeln wir Ihre Angaben vertraulich. In Gefährdungssituationen stellen wir…