Räumdienst
Die Straßenwinterwartung unterscheidet sich auf Gehwegen und Fahrbahnen : Den Gehweg vor seinem Grundstück muss der Anlieger von Schnee freihalten und mit abstumpfenden Mitteln ohne Salz bestreuen. Nur in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel Eisregen) ist Salz erlaubt. Nach 20:00 Uhr ist gefallener Schnee und entstandene Glätte werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Zwischen 7:00 und 20:00 Uhr muss Schnee unmittelbar nach Ende des…