Ih­re Such­an­fra­ge nach "" er­gab 1717 Er­geb­nis­se

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Son­der­nut­zung

Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis. Eine Sondernutzung liegt vor, sobald Straßen oder Teile davon für etwas anderes als den üblichen Verkehr genutzt werden. Folgende Nutzungen sind unter anderem hiervon betroffen: ERLAUBNISBEDÜRFTIGE SONDERNUTZUNGEN GEWERBLICHER ART Warenauslagen und gewerbliche Spielgeräte, mobile Werbeträger, freistehende Überdachungen (z.B. Sonnenschirme),…

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Kampf­mit­tel­über­prü­fung be­an­tra­gen

Um Gefahren zu vermeiden, ist vor Aufnahme einer Bautätigkeit zu prüfen, ob Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Dieser Nachweis ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens unumgänglich, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Auch bei genehmigungsfreien Bautätigkeiten mit Erdeingriff (z. B. bei Gebäudeabbrüchen) wird empfohlen, eine Kampfmittelüberprüfung zu beantragen, um eine mögliche Gefährdung feststellen und ggf. beseitigen zu können.

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VHS-An­mel­dung

Anmeldung mit Angabe von Namen, Anschrift, Telefon, Kursus-Nr. und Bankverbindung: persönlich in der VHS-Geschäftsstelle, per E-Mail, Brief-Post, Telefon, Telefax über das Internet : Kurssuche und direkte Anmeldung bei www.vhs-badsalzuflen.de . Anmeldebestätigung Für die Belegung der Kursusplätze ist die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen entscheidend. Persönlich abgegebene Anmeldungen und übersandte Anmeldungen werden dabei gleichwertig behandelt. Nur bei einer…

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Ka­nal­stö­rung

Das städtische Kanalnetz besteht aus Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen. Oft sind auch beide Einleitungen in einem Mischkanal zusammen gefasst. Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befindet. Für die Leitungen auf dem Grundstück und bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch…

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Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis ver­län­gern

Der Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über die anerkannte Behinderung und die zugehörigen Rechte. Sie können die Verlängerung im Bürgerservice beantragen, wenn Ihr aktueller Ausweis abläuft. Die Verlängerung wird direkt in Ihren bestehenden Ausweis eingetragen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises im Scheckkartenformat, so können Sie den Antrag ebenfalls im Bürgerservice stellen. Die Zusendung des neuen…

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Rat­ten­be­fall mel­den

Gemäß § 14 des Ordnungsbehördengesetzes NRW sind die Grundstückseigentümer zur Beseitigung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die von ihrem Grundstück ausgehen, verpflichtet. Hierzu gehört auch die Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen. In den städtischen Kanälen werden von der Stadt Rattenköder ausgelegt.

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Stra­ßen­be­leuch­tungs­stö­rung

Für die Reparatur einer ausgefallenen Straßenbeleuchtung wird eine möglichst genaue Meldung benötigt. Folgende Angabe ist erforderlich: Standort (Hausnummer / Mastnummer) der defekten Laterne

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Mit­wir­kungs­pflicht Zweit­woh­nungsteu­er wahr­neh­men

Die Stadt Bad Salzuflen erhebt eine Zweitwohnungsteuer für Nebenwohnungen, die im Stadtgebiet genutzt werden. Eine Nebenwohnung ist ein Wohnraum, der nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend bewohnt wird. Die Anmeldung erfolgt zunächst bei der Bürgerberatung als „Nebenwohnung Bad Salzuflen“. Im Anschluss prüft der Fachdienst Steuern und Beteiligungen, ob eine Steuerpflicht besteht. Hierfür erhalten Sie eine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer sowie einen Erläuterungsbogen, die ausgefüllt…

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Ver­kehrs­zei­chen­stö­rung

Bitte melden Sie uns, wenn eine Beschädigung / ein Defekt an Verkehrseinrichtungen vorliegt. Bitte machen Sie folgende Angaben: Was ist defekt (Ampel, Schild, Straße, Gehweg) Beschreibung des Schadens Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (zum Beispiel Scherben, Fahrbahn blockiert, tiefes Loch...) Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte) Ihr Name, Anschrift und Telefonnummer (für Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden) Wurde der Schaden durch…

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Am­pel­stö­rung

Bitte melden Sie uns, wenn eine Beschädigung / ein Defekt an Verkehrseinrichtungen vorliegt. Bitte machen Sie folgende Angaben: Was ist defekt (Ampel, Schild, Straße, Gehweg) Beschreibung des Schadens Besteht eine Gefährdung durch den Schaden (z.B.Scherben, Fahrbahn blockiert, tiefes Loch...) Genaue Ortsangabe (Straße, Hausnummer, markante Punkte) Ihr Name, Anschrift und Telefonnumer (für evtl. Rückfragen, insbesondere wenn Sie Zeuge einer Beschädigung wurden) Wurde der Schaden durch…

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