Gestaltungsrichtlinie
Für Sondernutzungen auf öffentlichen Flächen im historischen Stadtkern
Sie beinhaltet Regelungen zur Gestaltung, zur Größe von Warenauslagen, Werbeanlagen sowie Außengastronomie und soll zur Verbesserung des Erscheinungsbildes und der Atmosphäre unserer Innenstadt beitragen.