Unterhaltsvorschuss beantragen
Der Unterhaltsvorschuss unterstützt Kinder, die bei einem Elternteil leben und keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die: in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend ist, und keinen oder nicht regelmäßigen Unterhalt oder Waisenbezüge erhalten. Besonderheiten für Kinder ab 12…