Wer darf rein?
Fußgänger*innen dürfen sich im Wald frei bewegen. Im Naturschutzgebiet sollten angelegte Wege jedoch nicht verlassen werden.
Radfahrer*innen dürfen angelegte Waldwege nutzen, diese jedoch nicht verlassen.
Reiten ist nur auf dafür ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Draußen bleiben müssen Kraftfahrzeuge jeglicher Art, dazu zählen auch Motocross Räder und QUADs.