Waldbrandgefahr
Vom 1. März bis 31. Oktober ist das Rauchen im Wald verboten. Feuer machen ist ganzjährig im und weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt verboten, ausgenommen sind genehmigte Feuerstellen.
Die meisten Waldbrände entstehen durch menschliches Fehlverhalten, was einen verantwortungsvollen Umgang mit potentiellen Gefahrenquellen unumgänglich macht.