Ein Reigen von Menschen aus Papier wird schützend von zwei Händen gehalten., © stock.adobe.com - Andrey Popov

Stär­kungs­pakt NRW - ge­mein­sam ge­gen Ar­mut

Anträge sind jetzt möglich

Bad Salzuflen (22.06.2023)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen reagiert mit dem „Stärkungspakt NRW - gemeinsam stark gegen Armut“ auf die sozialen Folgen, die der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auch in Deutschland ausgelöst hat. Hierzu werden 150 Millionen Euro vom Land NRW den Kommunen bereitgestellt, um zusätzliche finanzielle Mittel sicherzustellen. In der Folge werden Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ihre wertvolle und notwendige Arbeit weiterleisten oder sogar ausbauen können. So dient der Stärkungspakt dem Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallende Mehrausgaben aufgrund steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen. Angesprochene Einrichtungen und Träger können ab sofort einen Antrag bei der Stadt Bad Salzuflen stellen.

Die Stadt Bad Salzuflen erhält auf der Grundlage dieser Richtlinie vom Land NRW eine Unterstützungsleistung in Höhe von 356.454 Euro - aufgrund einer zugrunde gelegten kommunalen Mindestsicherungsquote von 10,5 Prozent (5658 Personen). In der am gestrigen Mittwoch (21. Juni) stattgefundenen Ratssitzung wurde beschlossen, dass die Stadtverwaltung von der Unterstützungsleistung bis zu 300.000 Euro an Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur ausschütten kann. Ein entsprechender Antrag - zu finden unter www.bad-salzuflen.de/gemeinsam-gegen-armut - ist bis zum 15. August 2023 beim Bereich Soziales an die E-Mail-Adresse soziales@bad-salzuflen.de einzureichen. Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss über die Verteilung der Gelder. Des Weiteren sind Mittel in Höhe von 56.454 Euro für die ebenfalls förderfähigen städtischen Angebote der Seniorenberatung und Quartiersarbeit vorgesehen. Sollte der Betrag in den jeweiligen Bereichen nicht in voller Höhe benötigt werden, so ist eine Verwendung durch einen anderen Bereich möglich.

Die Mittel wird die Stadt Bad Salzuflen an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Stadtgebiet weiterleiten und hat dazu eine Billigkeitsrichtlinie entworfen, die per Ratsbeschluss in Kraft getreten ist. Unterstützt werden beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen wie Stadtteilwohnzimmer oder Wärmeräume, Nachbarschaftsnetzwerke in Quartiere, Sozial- und Schuldnerberatungen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie beispielsweise Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken etc.)
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte (beispielsweise SozialarbeiterInnen) sowie Ungelernte, EhrenamtlerInnen, Studierende, MinijobberInnen etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und/oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten
  • Sachausgaben, die für den Betrieb und/oder die Durchführung einzelner Angebote/Maßnahmen benötigt werden (wie beispielsweise den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.)
  • Für Sozial- und Schuldnerberatungen: Kosten für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien

Zu beachten ist, dass die Mittel ausschließlich zur Finanzierung krisenbedingter Finanzierungsbedarfe verwendet werden dürfen. Es handelt sich nicht um frei verwendbare Mittel zur Finanzierung allgemeiner Ausgaben in der sozialen Infrastruktur. Mit der Billigkeitsrichtlinie nebst Anlagen sollen allen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in Bad Salzuflen die notwendigen Informationen hinsichtlich des Zwecks der Unterstützungsleistungen, der berücksichtigungsfähigen Ausgaben, Art und Umfang der Leistungen sowie Antrags- und Auszahlungsverfahren gegeben werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.