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Be­kannt­ma­chun­gen

Die Bekanntmachungen der Stadt Bad Salzuflen werden im „Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden“ veröffentlicht. Außerdem finden Sie die Bekanntmachungen nachrichtlich an der Aushangtafel in der Bürgerhalle im Erdgeschoss des Rathauses, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen. Gleichzeitig werden die aktuellen Bekanntmachungen in der folgenden Liste nachrichtlich veröffentlicht. Der volle Wortlaut der Bekanntmachungen ist jeweils als PDF-Datei hinterlegt.

Bekanntmachung Nr. 64 aus 2024

2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzuflen vom 12. September 2005

Bekanntmachung Nr. 65 aus 2024

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Bad Salzuflen für das Haushaltsjahr 2025 -Hebesatzsatzung- vom 12.12.2024

Bekanntmachung Nr. 66 aus 2024

Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Salzuflen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Salzuflen (Sondernutzungssatzung) vom 12.12.2024

Bekanntmachung Nr. 67 aus 2024

Satzung zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Wahlen und Abstimmungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Salzuflen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbesatzung) vom 12.12.2024

Bekanntmachung Nr. 68 aus 2024

Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) am 31.12.2024 (Silvester) und dem 01.01.2025 (Neujahr) im Ortsteil Bad Salzuflen

Bekanntmachung Nr. 69 aus 2024

Allgemeinverfügung für ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk) am 31.12.2024 (Silvester) und dem 01.01.2025 (Neujahr) im Ortsteil Schötmar

Bekanntmachung Nr. 70 aus 2024

2. Satzung vom 16.12.2024 zur Änderung der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft Bad Salzuflen (EGW) vom 23.12.2021

Bekanntmachung Nr. 71 aus 2024

Zwanzigste Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für ausländische Flüchtlinge in der Stadt Bad Salzuflen vom 12.12.2024

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.