
Sperrung Kirchweg
Der Kirchweg in Bad Salzuflen/Retzen ist in der Zeit vom 17.03. bis 26.04.2025 zwischen Rhienbachstraße bis einschließlich Einmündung Nelkenweg gesperrt. Die Stadt Bad Salzuflen lässt dort Kanalbauarbeiten durchführen. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Anlieger können bis zur Baustelle passieren.
Böschungssanierung auf der Ostwestfalenstraße
Straßen.NRW teilt mit:
Wegen eines massiven Böschungsrutsches entlang der Ostwestfalenstraße in Höhe der Lindemannsheide gilt seit Sommer letzten Jahres dort Tempo 50. Ab Mittwoch, 5. März, wird die Böschung saniert. Dafür wird die Landesstraße in Fahrtrichtung Lemgo verengt und der Verkehr an der Baustelle vorbeigeführt. Die Sanierung dauert bis Mitte April.
Während der Einrichtung der Baustelle (Aufbau transportable Schutzwand und Gelbmarkierung) wird eine Baustellenampel eingesetzt, die den Verkehr regelt.
Für die Böschungssanierung wird zunächst der Oberboden abgetragen und Treppenstufen in der Böschung angelegt. Diese Stufen werden dann mit Schotter aufgefüllt. Der zu sanierende Bereich ist 200 Meter lang.
Der Radverkehr muss großräumig über die Lindemannsheide, Osterkamp, Lemgoer Straße und Liemer Straße umgeleitet werden.
Hintergrund
Der Böschungsrutsch war zum Teil bis 50 Zentimeter an die Fahrbahn herangekommen. Deshalb hatten einige Schutzplankenpfosten keinen ausreichenden Halt mehr und erreichten die sogenannte Aufhaltestufe nicht mehr (das ist ein Maß für das Aufhaltevermögen einer Schutzeinrichtung bei einem Frontalaufprall). Im Sinne der Verkehrssicherheit war eine Geschwindigkeitsreduzierung notwendig.
Gewerbegebiet „Leopoldshöher Straße“
Geplant ist die Einrichtung einer Linksabbiegespur an der Leopoldshöher Straße (K5) zwischen Sölterstraße und Großes Feld, um die Anbindung des Gewerbegebietes zu verbessern.
Im Rahmen der Bauarbeiten wird die Leopoldshöher Straße umgestaltet. Der
seitliche Entwässerungsgraben sowie der Geh- und Radweg werden zur Anpassung an die neue Verkehrsführung verlegt, parallel dazu werden die Versorgungsleitungen erschlossen. Der betreffende Abschnitt erstreckt sich von der Sölterstraße bis zum Bereich Großes Feld.
Die Baumaßnahmen erfolgen unter einer halbseitigen Sperrung der Leopoldshöher Straße mit Einbahnregelung in Richtung Lockhausen. Eine Umleitungsstrecke wird während der voraussichtlich vier Monate dauernden
Bauzeit eingerichtet und sichtbar ausgeschildert. Nach Beendigung der Arbeiten wird der gesamte Knotenpunkt für wenige Tage vollständig gesperrt, damit eine Asphaltfeinschicht aufgetragen werden kann.
Amphibienwanderungen - Straßensperrungen
Um die Amphibien auf ihrem Weg zu den Laichgewässern vor den möglichen Gefahren auf den Straßen zu schützen, werden ausgewählte Abschnitte mit Fangzäunen versehen. zusätzlich erfolgen voraussichtlich ab Mitte Februar Sperrungen von Straßenabschnitten.
„Alte Vlothoer Straße/Waldemeinestraße“, „Berghof“ und „Zum Hartigsee/Am großen Holz“
Der Bereich „Alte Vlothoer Straße/Waldemeinestraße“ wird vom Wendehammer bis zur Zufahrt zum Gut Steinbeck täglich jeweils in der Zeit von 19:00 bis 06:00 Uhr gesperrt. Eine Umfahrung der Sperrung ist über die „Wüstener/Salzufler Straße“ und die Straße „Auf der Heide“ möglich. Die Straße „Berghof“ wird im unteren Teil für die Dauer der Amphibienwanderung gesperrt. Eine Umfahrung der Sperrung ist über die Straßen „Breder Str.“, „Mergelweg“ und „Heldmanstraße“ jederzeit gegeben. Ebenso ist das Bauernhofcafé „Berghof“ über diesen Weg zu erreichen. Die Straße „Zum Hartigsee“ wird zur Sackgasse, da im Bereich „Am großen Holz“ eine feste Sperre installiert wird. Die Zufahrt für Anliegerinnen und Anlieger erfolgt über die Straße „Meierweg“, wo eine Sperre nur nachts geschlossen wird.
Straßenbaumaßnahme Kreisverkehrsanlage Lockhauser Straße
Als vorbereitende Maßnahme zur Kreisverkehrsanlage an der Lockhauser Straße (K4, Abs. Nr. 7) werden Baumfällarbeiten im Laufe der ersten Februarwoche (03. bis 07. Februar 2025) zwischen dem Fritz-Niewald-Weg und dem Mühlenbrink durchgeführt. Diese erforderlichen Arbeiten sind auf insgesamt drei Tage angesetzt, sodass auch temporäre Verkehrseinschränkungen vorhanden sind.
Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine vollständige Sperrung des Geh- und Radweges sowie eine halbseitige Sperrung der Lockhauser Straße in Fahrtrichtung Lockhausen. Zudem wird während der Arbeiten die Kreuzung Lockhauser Straße/Mühlenbrink gesperrt. Eine entsprechende Umleitungsstrecke wird ausgeschildert. Überdies erhalten die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger im Vorfeld ein separates Informationsschreiben.
Vollsperrung des Geh- und Radweges an der B239
An der B 239/Hauptstraße musste der Geh- und Radweg, auf Grund einer Absackung zwischen den Straßen Nienheider Weg und Am Lindemannsbusch kurzfristig voll gesperrt werden. Es wurde für Fußgänger und Radfahrer eine Umleitung über die Straßen Nienheider Weg, Bei der Bulhofe, Grützeweg und Am Lindemannsbusch ausgeschildert.
Sperrungen in den Straßen Grützeweg und Bei der Bulhofe
In der Straße Grützeweg und Bei der Bulhofe werden im Auftrag der Stadtwerke neue Versorgungsleitungen verlegt. Hierzu sind bis voraussichtlich März 2025 einzelne Abschnitte immer wieder für den Verkehr gesperrt. Eine Lokale Umleitung wird dann ausgeschildert.
Vollsperrung der Imkerstraße
Die Imkerstraße in Bad Salzuflen/Schötmar wird im Einmündungsbereich von der Platanenstraße aus kommend in der Zeit vom 25.02. bis voraussichtlich 17.04.2025 gesperrt. Die Stadtwerke Bad Salzuflen lassen in dem Bereich Versorgungsleitungen verlegen. Eine Umleitung über die Erikastraße wird ausgeschildert.
Baumaßnahme Beetstraße/Wüstener Straße
In Bad Salzuflen steht eine der größeren Baumaßnahmen der vergangenen Jahre an. Der Landesbetrieb Straßen.NRW beginnt mit Sanierungsarbeiten in der Walhallastraße, Kreuzung Rudolph-Brandes-Allee bis Wasserfuhr, sowie der Beetstraße/Wüstener Straße. Diese Sanierung wollen sowohl Stadtwerke Bad Salzuflen als auch Stadtverwaltung nutzen, um ihre Infrastruktur in einer Gemeinschaftsmaßnahme zu verbessern. Die Stadt nutzt konkret die Gelegenheit, um in dem Bereich die dort verbauten Kanäle aus den Baujahren 1953 bis 1979 (Regenwasser, Schmutzwasser, Grundstückanschlussleitungen) zu sanieren und zu erneuern.