Aktueller Hinweis auf Verbot von Streusalz
Einsatz für Mensch, Tier und Umwelt schädlichBad Salzuflen (16.01.2024)
Aufgrund der aktuellen Witterung ist die Verwendung von Streusalz zum Schmelzen von Schnee und Eis auf Verkehrswegen häufig zu beobachten. „Streusalz ist jedoch für den Menschen, das Tier und die Umwelt schädlich“, betont Jan Feldmeier vom städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt, da es den pH-Wert des Bodens erhöhe, „was sich negativ auf die im Erdreich befindlichen Mikroorganismen auswirkt und die Bodenqualität verschlechtert“. In der Folge gelangt durch die Wasseraufnahme der Pflanzen das Salz an die Wurzeln, wodurch diese austrocknen und absterben können. „Auch für Haus- und Wildtiere ist Streusalz gefährlich, da es zu Verätzungen an den Pfoten führen kann“ warnt Feldmeier vor dem Einsatz von Streusalz, das zudem schädlich für das Grundwasser sei.
Streusalz oder sonstige salzhaltige Stoffe auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht zulässig
Die Verwendung von Streusalz oder sonstigen salzhaltigen Stoffen ist daher in Bad Salzuflen grundsätzlich auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht zulässig. Das Verbot geht aus dem Ortsrecht, Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Bad Salzuflen (Straßenreinigungssatzung) vom 15.12.2010, §4, Abs. 2 hervor: „Bei Eis- und Schneeglätte sind diese Flächen mit abstumpfenden Stoffen (bespielweise Splitt, Lava, Granulat etc.) zu bestreuen. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden salzhaltigen Stoffen ist grundsätzlich nicht zulässig. Sie ist nur gestattet, wenn durch abstumpfende Mittel oder andere nicht salzhaltige Stoffe keine hinreichende Wirkung zu erzielen ist. Das kann beispielsweise der Fall sein bei Eisregen oder Strecken mit starkem Gefälle sowie auf Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen. In diesen Fällen ist ein größtmöglicher Abstand zur Vegetation zu halten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.“
Die Stadt Bad Salzuflen appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger ihre privaten Verkehrswege im Einklang mit der Straßenreinigungssatzung von Schnee und Eis zu befreien. Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können daher zu entsprechenden Sanktionen wie Geldstrafen führen.
Artikel vom 16. Januar 2024