Luftbild Autobahn Bad Salzuflen, © Jan Voth

4. Stu­fe der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung zur Be­kämp­fung von Um­ge­bungs­lärm

Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bad Salzuflen (04.01.2023)

Die Durchführung der Lärmaktionsplanung, die seitens der Stadt Bad Salzuflen stufenweise - aktuell alle fünf Jahre - vorgenommen wird, basiert auf einer EU-Richtlinie vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie). „In dieser Verordnung der Europäischen Gemeinschaft sind schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen“, erklärt Jan Feldmeier vom städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt die konzeptionelle Vorgabe, mit der wesentliche Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie umzusetzen sind:

  • Ermittlung der Belastung durch den Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen mit dem Ziel, den Umgebungslärm, soweit erforderlich, zu verhindern und zu mindern
  • Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm sowie die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung
  • Schutz ruhiger Gebiete

So wurden die Lärmkarten, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ab dem 08. Januar (Montag) 2024 öffentlich ausgelegt werden, aufgrund der derzeitigen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) aktualisiert. „Anhand dieser Karten können Bürgerinnen und Bürger ihre individuelle Lärmbetroffenheit prüfen“, sagt Feldmeier, der betont, „es ist wichtig zu erwähnen, dass im Rahmen der Lärmkartierung ausschließlich Hauptverkehrsstraßen wie Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr kartiert werden.“

Anregungen und Vorschläge sind bis zum 07. Februar 2024 vorzubringen

Bürgerinnen und Bürger der Kurstadt, aber auch interessierte Personen haben bis zum 07. Februar (Mittwoch) 2024 die Möglichkeit, im Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße der Stadt Bad Salzuflen (Fachbereich 6, Stadtentwicklung und Umwelt, Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad Salzuflen, 1. Obergeschoss) während der allgemeinen Öffnungszeiten „die aktuellen Lärmkarten einzusehen und Anregungen sowie Vorschläge zur Lärmminderung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen“, beschreibt Jan Feldmeier das Procedere. Im weiteren Verfahrensverlauf werden die Stellungnahmen gebündelt an die zuständigen Straßenbaulastträger und Behörden weitergeleitet. Abschließend erfolgt eine Aktualisierung der Lärmaktionspläne.

Des Weiteren ist es möglich, die Lärmkarten auch auf dem städtischen Internetportal einzusehen unter www.beteiligung.nrw.de/portal/bad-salzuflen/beteiligung/themen/1004398, sodass auch eine Stellungnahme online abgegeben werden kann. Überdies sind die Lärmkarten unter www.umgebungslaerm.nrw.de/ abrufbar. Weitergehende Informationen zur Lärmaktionsplanung in der aktuellen 4. Stufe und in den vorausgegangenen Stufen finden sich unter www.stadt-bad-salzuflen.de/stadt-und-rathaus/klima-umweltschutz/laermaktionsplanung.

 

Artikel vom 04. Januar 2024