Sanierungsgebiet
„Ortskern Schötmar“Die Vorbereitenden Untersuchungen in Schötmar sind beendet. Die Sanierungssatzung wurde am 28.09.2022 beschlossen. Die Bekanntmachung erfolgte am 23.12.2022. Die vorbereitenden Untersuchungen haben ergeben, dass im Ortsteil Schötmar Handlungsbedarf besteht, um den Stadtteil im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch an heutige Anforderungen anzupassen, seine Potenziale zu stärken, Defizite zu beheben und sozialen Problemlagen entgegenzuwirken. Nachhaltiges Ziel der Sanierung ist es daher, die Potenziale des Sanierungsgebietes zu stärken oder zu entwickeln.
Im Verlauf dieser Seite können Sie sich über die Inhalte und Möglichkeiten des Sanierungsgebietes „Ortskern Schötmar“ informieren. Sie finden im Bereich Downloads zudem einen Leitfaden für die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten und die Sanierungssatzung selbst. Außerdem finden Sie Informationen über die vorangegangene Vorbereitende Untersuchung.
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Sanierungssatzung haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an schoetmar@bad-salzuflen.de.