Konzentrationszonen für Windenergieanlagen, © Stadt Bad Salzuflen

Kon­zen­tra­ti­ons­zo­nen für Wind­ener­gie­an­la­gen

129. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Stadt Bad Salzuflen beabsichtigt für das gesamte Stadtgebiet die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu überarbeiten. Der Anlass ist, dass die aktuellen Ausweisungen nicht mehr den geänderten heutigen gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Windenergienutzung entsprechen. Durch die Ausweisung von Konzentrationszonen soll die Nutzung von Windenergie gesteuert und auf bestimmte Bereiche im Stadtgebiet konzentriert werden.
 

Detaillierte Informationen

Veranlassung und Rahmenbedingungen

Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) hat die Stadt beabsichtigt, eine das gesamte Stadtgebiet betreffende räumliche Steuerung und Konzentration von WEA zu erreichen. Die vom Bundesgesetzgeber für den gesamten Außenbereich grundsätzlich vorgesehene Privilegierung von WEA nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB) soll durch die Ausweisung von Konzentrationszonen städtebaulich gesteuert werden. Mit der Ausweisung von Konzentrationszonen erfolgt eine positive Standortzuweisung mit der gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB eine Ausschlusswirkung im übrigen Plangebiet einhergeht. Außerhalb dieser ausgewiesenen Konzentrationszonen ist die Errichtung von WEA daher in der Regel dann ausgeschlossen.
Durch die FNP-Änderung soll im Stadtgebiet der Windenergie substantiell Raum geschaffen werden verbunden mit dem Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Steuerung der Flächennutzung im Stadtgebiet.
Die Planung zur Änderung des FNP stellt eine Reaktion auf die geänderten gesellschaftlichen, politischen, rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen der Windenergienutzung dar.

Was gibt es schon?

Mit der 92. Änderung im Jahr 1998 und der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2001 hat die Stadt Bad Salzuflen vier Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtfläche von rund 65 Hektar südöstlich des Ortsteils Wüsten ausgwiesen . Dort sind derzeit insgesamt 11 WEA mit einer Nennleistung von jeweils 1 Megawatt und bei einer Anlage von 2,5 Megawatt installiert. Die Anlagenhöhen liegen zwischen 100 und 120 Metern.

Was ist geplant?

Als Grundlage für die nun vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes wurde eine Potentialanalyse Windenergie für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Studie sind potentielle Flächen für die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) durch die Überlagerung des Stadtgebietes mit definierten sogenannten „harten“ und „weichen Tabuzonen“ herausgearbeitet worden, die die Basis der frühzeitigen Beteiligung gebildet haben. Als Konsequenz aus mehreren aktuellen Gerichtsurteilen, zuletzt des Oberverwaltungsgerichtes am 1. Juli 2013 (AZ: 2D 46/12.NE), muss bei Planungen konsequent zwischen harten und weichen Tabukriterien unterschieden werden. Die harten Tabukriterien werden sehr eng ausgelegt und sind einer gemeindlichen Abwägung in der Regel nicht zugänglich. Bei den weichen Tabukriterien besteht die Notwendigkeit sie einzeln und explizit zu begründen. Sie sind in unterschiedlichem Umfang einer gemeindlichen Abwägung zugänglich. In jedem Fall sind jedoch einheitliche Maßstäbe an das gesamte Stadtgebiet anzulegen, zu begründen und zu dokumentieren.
In der Potentialanalyse Windenergie werden die weichen Tabukriterien in zwei Stufen untergliedert. Im weiteren Verfahren werden zusätzliche Tabukriterien, die die Nutzung einer Konzentrationszone wesentlich beeinflussen können, in einer dritten Stufe individuell den Konzentrationszonen zugewiesen. Auf weitere Faktoren wird im Kriterienkatalog hingewiesen. Sie werden teils von der Einzelgenehmigung von Fachbehörden oder aber von den vorab nicht bekannten Dimensionen der jeweiligen WEA beeinflusst. Auch sie können die Nutzbarkeit einzelner Konzentrationszonen erheblich einschränken.
Hier finden Sie erläuternde Präsentationen der Planungsbüros Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (zur Potentialflächenanalyse) und Tischmann Schrooten Stadtplanung (planungsrechtliche Erläuterungen) für den Vorentwurf zur 129. Änderung des FNP, gezeigt im Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss am 2. April 2014.

Potentialflächenanalyse [Download PDF]

planungsrechtliche Erläuterungen [Download PDF]

Im Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung sind daher zunächst alle im Rahmen der Potenzialanalyse Windenergie ermittelten Potenzialflächen anhand städtebaulicher Kriterien bewertet und jeweils in kurzen Steckbriefen beschrieben worden.
Es sind nach Zugrundelegung der im Kriterienkatalog definierten harten und weichen Tabukriterien rund 6,3 Prozent der Stadtfläche (entspricht 629 Hektar) als sogenannter Suchraum verblieben. Die Suchräume konzentrieren sich dabei auf 10 Suchräume mit insgesamt 37 Teilflächen im räumlichen Zusammenhang. Im weiteren Planverfahren sind noch Reduktionen zu erwarten, dies aber unter der Prämisse, der Windenergie dabei substantiell Raum zu gewähren.
Detaillierte Informationen hierzu enthält die Beschluss-Vorlage für die frühzeitige Beteiligung zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes.

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Wie geht es wei­ter?

 

Aufstellungsbeschluss

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2014 den Beschluss zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) zur Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung – „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im gesamten Stadtgebiet“ gefasst (siehe Drucksache 6/2014).

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden weitere abwägungsrelevante Erkenntnisse zu den ermittelten Potentialflächen gesammelt. Es war nicht zu erwarten, dass es völlig konfliktfreie Standorte geben wird. Daher war es ganz wesentlich, eine umfassende und nachvollziehbare Abwägungsgrundlage zu erarbeiten, um eine mehrheitlich getragene Ausweisung weiterer möglichst konfliktarmer Konzentrationszonen erreichen zu können. Die Summe der abwägungserheblichen Aspekte sollte als Grundlage für die Ausweisung einer substanziellen Gesamtfläche von möglichst raum- und umweltverträglichen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Bad Salzuflen dienen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte von Montag den 26. Mai bis Freitag den 4. Juli 2014. Hierzu hat der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung vom 2. April 2014 den Beschluss gefasst (siehe Drucksache 63/2014).

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Bürgerversammlung

Ergänzend zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat im Juni 2014 im Rathaus eine Bürgerversammlung als öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema stattgefunden. Das Protokoll der Bürgerversammlung finden Sie hier.

Protokoll der Bürgerversammlung

Offenlage

Die als Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung verbliebenen Flächen wurden als Konzentrationszonen für die Nutzung der Windenergie im Rahmen der Offenlage erneut diskutiert. Ziel der Stadt Bad Salzuflen war es, nach Abschluss des vorliegenden Planverfahrens im Flächennutzungsplan städtebaulich sinnvolle und landschaftsplanerisch/ naturräumlich geeignete Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie darzustellen und im Ergebnis der Windenergie in Bad Salzuflen substanziell Raum zu geben. Die Offenlage des Entwurfes ist von Montag den 22. August bis Freitag den 23. September 2016 erfolgt. Hierzu hat der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung von 5. Juli 2016 den Beschluss gefasst (siehe Drucksache 147/2016). In diesem Zeitraum sind die Pläne im 6. Obergeschoss des Rathauses ausgelegt worden und es bestand die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Außerdem sind die Pläne online auf der Internetseite  der Stadt unter der Rubrik zur aktuellen Bauleitplanung eingestellt worden - 129. Änderung des Flächennutzungsplanes.

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Bürgerversammlung

Ergänzend zur Offenlage des Entwurfes hat im September 2016 im Rathaus erneut eine Bürgerversammlung als öffentliche Informationsveranstaltung zum Thema stattgefunden.

Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt
Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
Frau Ulrike Niebuhr
Fachbereichsleitung
1. OG | Raum 1.4
Stadt Bad Salzuflen | Stadtplanung und Umwelt
Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
Herr Jochen Heimann
1. OG | Raum 1.6

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