Das Bild zeigt einen Stapel Wahlbriefe., © Markus - stock.adobe.com

Wahl­hel­fer*in wer­den!

Demokratie unterstützen

Bei 56.000 Einwohnern aus Bad Salzuflen, von denen ungefähr 44.000 wahlberechtigt sind, ist einiges vorzubereiten. Zahlreiche Dinge müssen bereits viele Wochen vor der Wahl gut organisiert werden. Dafür bildet sich eigens ein Wahlamt - denn Teamwork ist alles.

Für die Arbeit in den Wahllokalen sowie zur Auszählung aller Stimmzettel suchen wir noch tatkräftige Unterstützung, damit die Wahlen reibungslos ablaufen können!

Das Wahlrecht ist ein Grundelement unserer Demokratie und ein Instrument der Mitbestimmung. Werden Sie Teil dieser wichtigen und unverzichtbaren Arbeit und unterstützen Sie unser Team. Die ehrenamtliche Arbeit wird mit einem Erfrischungsgeld von 60 Euro belohnt.

Wahl­hel­fer*in­nen FAQ

Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wahl­vor­stand?

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus sieben ehrenamtlich tätigen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. In jedem Wahllokal und für jeden Briefwahlbezirk wird ein Wahlvorstand eingerichtet. Dieser besteht aus dem/der Vorsteher/in, seinem/er Stellvertreter/in und drei bis sieben Beisitzern und Beisitzerinnen. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Wel­che Auf­ga­ben übt ein Wahl­vor­stand aus?

Der Wahlvorstand übt unter anderem folgende Aufgaben aus:

  •     Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen,
  •     Wahrung der Geheimhaltung der Wahl,
  •     Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Wahlraum,
  •     Beschlussfassung über Zulassung oder Zurückweisung eines Wählers/einer Wählerin,
  •     Entscheidung über die Gültigkeit der Stimmzettel und Stimmen,
  •     Entscheidung über Wahlhandlung und Ergebnisermittlung,
  •     Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
War­um ist das Wahleh­ren­amt so wich­tig?

Das Wahlrecht ist ein Grundelement unserer Demokratie. Das Grundgesetz regelt, dass die vom Volk ausgehende Staatsgewalt vor allem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Wahlen werden vom Volk selbst organisiert. Auch das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass hierbei das Volk selbst als ein Verfassungsorgan tätig ist. Das Volk umfasst alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Ohne einen Wahlvorstand mit seinen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ist eine Wahl unmöglich.

Ha­be ich be­son­de­re Pflich­ten?

Es wird Neutralität erwartet. Eigentlich selbstverständlich: Sie sollen das Wahlehrenamt unparteiisch wahrnehmen. Es darf mit Recht erwartet werden, dass die Wahl ohne jede Beeinflussung stattfindet - weder durch Worte noch durch das sichtbare Tragen irgendeines Zeichens, das auf eine politische Einstellung hinweist (z. B. Nadel oder Plakette). Es versteht sich ferner von selbst, dass Ihr äußeres Erscheinungsbild als Wahlhelferin oder Wahlhelfer der Würde des Wahlehrenamtes entsprechen soll.

Eine besondere Verpflichtung ist die Verschwiegenheit über die bei Ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen. Das gilt insbesondere über die persönlichen Daten der Wählerinnen und Wähler, die Ihnen als Wahlvorstand bekannt werden und über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Wählerinnen oder Wähler könnten Sie bitten, bei der Stimmabgabe behilflich zu sein. Geheimhaltung ist auch hier oberstes Gebot. Zur Verschwiegenheitspflicht gehört ebenfalls, ob jemand von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht hat oder nicht. Achten Sie darauf, dass Sie in Anwesenheit anderer Personen keine persönlichen Daten offenbaren.

Wie wer­de ich auf den Ein­satz vor­be­rei­tet?

Mit der Berufung erhalten Sie Schulungsunterlagen, aus denen Sie alle wichtigen Informationen für den Wahltag entnehmen können. Außerdem bieten wir allen Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen sowie deren Stellvertretern/Stellvertreterinnen die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen an. Weitere Fragen beantworten Ihnen darüber hinaus gern die Mitarbeiter des Wahlamtes.

Wie wer­de ich Wahl­hel­fer*in?

Grundsätzlich kann jeder Wahlberechtigte zu diesem Ehrenamt berufen werden. Sie müssen alle Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, müssen aber nicht unbedingt in Bad Salzuflen wohnhaft sein. Näheres hierzu regeln die jeweiligen Wahlordnungen.

Wir setzen jedoch auf Freiwilligkeit. Wenn Sie sich für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand interessieren, schreiben Sie uns per Mail an wahlhelfer@bad-salzuflen.de.

Wer kann hel­fen?

Alle Personen, die das Wahlrecht besitzen. Näheres regeln die jeweiligen Wahlordnungen. Allerdings darf jede Person bei einer Wahl nur ein Wahlehrenamt ausüben. Also dürfen Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen nicht auch Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten sowie die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen dürfen kein Wahlehrenamt übernehmen.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen muss ich er­fül­len?

Wahlhelfer bzw. Mitglieder von Wahlvorständen müssen auch für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

  • bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
  • bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
  • bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
  • bei der Wahl des Integrationsrats: Wahlberechtigte ab 16 Jahren
  • bei der Wahl zum Seniorenbeirat: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

Bitte beachten: 16- bis 18-jährige Personen werden in der Regel zunächst als Beisitzer in den Wahlvorständen eingesetzt.

Wie er­fah­re ich, ob ich ein­ge­setzt wer­de?

Rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten alle Wahlvorstandsmitglieder eine schriftliche Berufung, aus der auch hervorgeht, in welchem Wahllokal und in welcher Funktion sie eingesetzt sind. Diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt noch keinem Wahlvorstand zugeordnet wurden, werden über ihre Zugehörigkeit zur Reserve informiert. Falls Ausfälle nachzubesetzen sind, können einzelne Berufungen auch erst kurz vor der Wahl ausgesprochen werden.

Wo wer­de ich ein­ge­setzt?

Zunächst wird versucht, alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahllokal oder zumindest in unmittelbarer Nähe dazu einzusetzen. Falls Sie ein Wunsch-Wahllokal angegeben haben, versuchen wir Sie dort einzusetzen. In einigen Fällen lässt sich aber unter Berücksichtigung der gemeldeten Freiwilligen und der zu besetzenden Funktionen ein Einsatz in einem anderen Bereich Bad Salzuflens nicht vermeiden. Wir bitten insofern um Ihr Verständnis.

Wie oder wo kann ich selbst wäh­len?

Wenn Sie in Ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt sind, können Sie auch als Mitglied des Wahlvorstandes dort Ihre Stimme abgeben. Ansonsten erlauben es die Pausen bei Ihrer Tätigkeit in den meisten Fällen auch, das eigene Wahllokal aufzusuchen. Sollte das nicht möglich sein, können Sie im Vorfeld Briefwahlunterlagen beantragen und Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Kann ich Wün­sche zum Ein­satz äu­ßern?

Ihre Wünsche zum Einsatzort, zur Funktion oder zum Einsatz mit Bekannten oder Verwandten werden wenn möglich berücksichtigt.

Was be­deu­tet es, in der Re­ser­ve zu sein?

Auch wenn Sie nicht sofort berufen werden, erfüllen Sie in der Reserve als Ersatzperson eine wichtige Aufgabe. Sie bieten die Gewähr für einen schnellen Ersatz bei Ausfällen und damit für einen weiterhin reibungslosen Ablauf.

Wie ist der Ta­ges­ab­lauf am Wahl­tag?

Die allgemeinen Wahlvorstände treffen sich in der Regel um 7.30 Uhr im Wahllokal, um den Raum einzurichten und für die Wahlhandlung vorzubereiten. Die Wahlhandlung beginnt um 8.00 Uhr. Im Tagesverlauf sorgen Sie für einen ordnungsgemäßen Ablauf, überprüfen die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler und stellen eine ungestörte Stimmabgabe für jeden Wähler sicher. Um 18.00 Uhr ist die Stimmabgabe beendet und der Wahlvorstand ermittelt das Wahlergebnis in seinem Wahlbezirk. Zum Schluss verpackt der Wahlvorstand die Unterlagen und übergibt sie an eine beauftrage Stelle des Wahlamtes.
Die Briefwahlvorstände treffen sich erst am Nachmittag und bereiten die Auszählung vor, die dann ebenfalls um 18.00 Uhr beginnt.

Die Mitglieder der allgemeinen Wahlvorstände regeln die Pausenzeiten eigenverantwortlich während der Vorbereitungszeit am Morgen.

Wie lan­ge dau­ert die Tä­tig­keit am Wahl­tag?

Ein fester Zeitpunkt kann hier nicht genannt werden. Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Wahlvorstandes beendet, wenn das Ergebnis im Wahlbezirk ermittelt ist und die Abschlussarbeiten erfolgt sind. Wann das ist, hängt u. a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung ab.

Nachdem das Ergebnis festgestellt ist und die Abschlussarbeiten erledigt sind, ist die Aufgabe des Wahlvorstandes beendet. Nur Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in geben noch die Wahlunterlagen bei einer Annahmestelle ab.

Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Wahlamt
Verwaltungsgebäude Walhallastraße
Walhallastraße 4
32105 Bad Salzuflen
EG | Raum E14


sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Salzuflen bleiben am kommenden Donnerstag (23. Januar 2025), in der Zeit von 8 bis 13 Uhr, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bad Salzuflen führen an diesem Tag eine Personalversammlung durch. Gleiches gilt an diesem Vormittag für den Bürgerservice, das Standesamt, die Sozialverwaltung, das Seniorenbüro, die Stadtbücherei, das städtische Archiv sowie die Tourist-Information im Kurgastzentrum und die Geschäftsstelle der Volkshochschule Bad Salzuflen, wobei die Durchführung der VHS-Kurse gewährleistet ist. Die Dienststellen mit Öffnungszeiten sind ab 13 Uhr wieder erreichbar.

Das städtische Jugendamt ist für die Dauer der Personalversammlung über die Notdienstrufnummer (05222) 95 22 94 zu kontaktieren.