Politische Mitwirkung
von Bürgerinnen und BürgernBürgerinnen und Bürger haben zahlreiche Möglichkeiten, sich über das politische Geschehen zu informieren und sich auch aktiv an kommunalen Entscheidungen zu beteiligen.
Teilnahme an Sitzungen
Ratssitzungen wie auch die Sitzungen der Fachausschüsse bestehen aus einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Teil. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, die Beratungen in den öffentlichen Sitzungen zu besuchen. Die Sitzungen finden in der Regel im Rathaus statt; Sitzplätze sind zumeist ausreichend vorhanden. Hier können Sie als stiller Zuhörer unmittelbar die Diskussionen um ein Thema verfolgen und den Abstimmungen über Beschlüsse beiwohnen. Die Sitzungstermine finden Sie im Ratsinformationssystem.
Einwohnerfragestunde
Der Rat der Stadt Bad Salzuflen kann im Rahmen einer Ratssitzung eine Einwohner- Fragestunde ansetzen. Hier hat jeder Einwohner dann das Recht, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Einwohnerversammlung
Bei wichtigen Planungen und weitreichenden Entscheidungen sollen Einwohnerversammlungen stattfinden, um die Bürgerinnen und Bürger über diese Themen zu unterrichten. Hat der Rat eine Einwohnerversammlung beschlossen, werden alle Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung hierzu eingeladen. In der Versammlung werden die Planungen vorgestellt und mit den Anwesenden erörtert. Die Einwohner haben hier die Möglichkeit, ihre Vorstellungen zu äußern und mit dem Bürgermeister und Vertretern der Fraktionen zu diskutieren. Beschlüsse werden jedoch nicht gefasst.
Anregungen und Beschwerden
Gemäß § 24 der Gemeindeordnung hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner, die/der seit mindestens 3 Monaten in Bad Salzuflen wohnhaft ist, das Recht, sich in Textform mit Anregungen oder Beschwerden an die Gemeinde zu wenden. Der Hauptausschuss behandelt diese Eingabe in seiner nächsten Sitzung. Er kann abschließend darüber entscheiden bzw. diese an einen Fachausschuss oder zur Prüfung an die Verwaltung verweisen. Diese Form der Mitwirkung ist für den Bürger einfach und leicht zu praktizieren. Allerdings sollten Bürger bei Anregungen, die im Grundsatz Alltagsgeschäfte der Verwaltung darstellen, diese zunächst mit dem städtischen Fachamt diskutieren. Hier lassen sich möglicherweise schon kurzfristig und unbürokratisch manche Anregungen oder Wünsche umsetzen.
Einwohnerantrag
Ein Einwohnerantrag kann gestellt werden von einem Einwohner Bad Salzuflens. Einwohner ist jemand, der seit mindestens drei Monaten seinen Wohnsitz in der Stadt hat und älter als 14 Jahre ist. Der Antrag muss von mindestens 5 Prozent der Bad Salzufler Einwohner (derzeit ca. 2.800) unterzeichnet sein. Über einen solchen Antrag muss der Rat der Stadt spätestens innerhalb von vier Monaten beraten und entscheiden. Dieses Instrument ist zwar mit Blick auf die erforderlichen Unterschriften bereits aufwendiger als das zuvor beschriebene. Allerdings zwingt es den Rat, den Antrag zu beraten und eine Entscheidung über das Anliegen zu treffen. Zudem hat der Antragsteller das Recht, seinen Antrag in der Ratssitzung zu vertreten. Zur Sache selbst ist der Rat in seiner Entscheidung jedoch frei.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Das Bürgerbegehren muss schriftlich in Form einer Frage eingereicht werden, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden kann und muss eine Begründung enthalten. Die Verwaltung ist verpflichtet, eine Kostenschätzung für die Umsetzung der begehrten Maßnahme vorzunehmen und den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens mitzuteilen. Diese Kostenschätzung muss Bestandteil der Unterschriftenlisten sein. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 6 Prozent der Bürger (=wahlberechtigte Einwohner; derzeit etwa 2.500) unterzeichnet werden. Ist das Bürgerbegehren zulässig, entspricht der Rat diesem Begehren aber nicht, kommt es zu einem Bürgerentscheid, bei dem die Bürgerinnen und Bürger selbst über die Frage abstimmen. Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn sich eine Mehrheit dafür entscheidet und diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Das Bürgerbegehren ist ein sehr aufwändiges Verfahren mit differenzierten Vorschriften über seine Zulässigkeit. Es hat jedoch den großen Vorteil, dass bei einer Ablehnung durch den Rat der Bürgerwille per Bürgerentscheid sprechen kann.
Fragen?
Sollten Sie ein Bürgerbegehren oder einen Einwohnerantrag durchführen wollen, so ist es ratsam, sich vorher umfassend über die Zulassungsbedingungen und die formalen Kriterien zu informieren, damit alle juristischen und organisatorischen Formalitäten eingehalten werden können. Nur dann wird Ihr Vorhaben nicht bereits aufgrund von Formfehlern scheitern.