Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Auf­he­bungs­sat­zung zur Sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen zur vor­ge­zo­ge­nen Dicht­heits­prü­fung von pri­va­ten Ab­was­ser­lei­tun­gen in Was­ser­schutz­ge­bie­ten

vom 28.05.2014

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1, 41 Abs. 1 S. 2 lit. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV.NRW. 2009, S. 436) und der §§ 60, 61 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585) hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 22.05.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Bad Salzuflen zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vom 16.12.2010 wird aufgehoben.

§ 2

Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt
Bad Salzuflen, den 28.05.2013
gez. Dr. Wolfgang Honsdorf
Bürgermeister


Fundstelle/veröffentlicht

KrBl. Lippe Nr. 27, 10.06.2013, S. 401