Ortsrecht

Das Bad Salzufler Ortsrecht ist eine Sammlung der speziell für Bad Salzuflen geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Dies können Satzungen, Verordnungen und Richtlinien sein. Die Veröffentlichung an dieser Stelle hat lediglich informellen Charakter, rechtsverbindlich ist die jeweils öffentlich bekanntgemachte Fassung.

Sond­er­sat­zung der Stadt Bad Salz­uflen über die Er­he­bung von Bei­trä­gen für die stra­ßen­bau­li­che Maß­nah­me "La­ge­sche Stra­ße" vom 19.12.2016

vom 19.12.2016

 

Präambel

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit geltenden Fassung, in Verbindung mit § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Bad Salzuflen in seiner Sitzung am 14.12.2016 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Auf die Beitragsberechnung und –erhebung für die straßenbauliche Maßnahme „Lagesche Straße“ ist die „Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 17.08.2010 -Straßenbaubeitragssatzung“ mit den nachfolgenden Änderungen anzuwenden.

§ 2

Der in § 4 Straßenbaubeitragssatzung geregelte „Anteil der Stadt und der Beitragspflichtigen am Aufwand“ wird für Hauptverkehrsstraßen in Absatz (3) Nr. 3. wie folgt geändert:

  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Fahrbahn von 30 v. H. in 15 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Gehwege von 70 v. H. in 35 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Parkstreifen von 70 v. H. in 35 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Radwege von 30 v. H. in 15 v. H,
  • Anteil der Beitragspflichtigen für die Beleuchtung von 50 v. H. in 25 v. H.

§ 3

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. November 2015 in Kraft.


Fundstelle / veröffentlicht

KrBl. Lippe Nr. 68 vom 27.12.2016, S. 977

durch die Arbeiten am Treppenturm des Rathauses und die einhergehenden Einschränkungen ist die Befahrbarkeit des Parkplatzes am Rathaus sowie der Straße „Am Rathaus“ nur eingeschränkt gewährleistet.

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