Satzung zur Aufhebung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Salzuflen
vom 10.11.2010
§1
Die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Salzuflen vom 15. Dezember 2008 wird aufgehoben.
§2
Die Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Fundstelle / veröffentlicht
KrBl. Lippe Nr. 60, Teil 1, 27.12.2010, S. 774