Historisches Rathaus Giebel, © Jan Voth

Kom­mu­nal­wah­len

Gewählt werden: Bürgermeister*in, Rat, Landrät*in und Kreistag

Kommunalwahlen finden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre statt. Die nächsten Kommunalwahlen sind am 14. September 2025. Eventuelle Stichwahlen sind für den 28. September 2025 geplant.

Auch in Bad Salzuflen sind alle Wahlberechtigten aufgerufen, über die politische Zukunft der Stadt und des Kreises mitzuentscheiden.

Hier erfahren Sie alles Wichtige rund um die Wahl, die Kandidatur und den Ablauf.

Wer wird gewählt?

  • der Rat der Stadt Bad Salzuflen
  • die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
  • der Kreistag des Kreises Lippe sowie
  • die Landrätin/der Landrat

Sie erhalten insgesamt vier Stimmzettel.

Am selben Tag findet in Bad Salzuflen auch die Wahl des Integrationsrats statt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen,
  • seit mindestens 16 Tagen in Bad Salzuflen wohnen und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer kann kandidieren?

Für den Rat der Stadt und den Kreistag alle Personen, die:

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt bzw. im Kreis haben sowie
  • die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Als Bürgermeister*in oder Landrätin/Landrat alle Personen, die:

  • am Wahltag mindestens 23 Jahre alt sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben sowie
  • die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Kandidaturen sind über Parteien, Wähler*innengruppen oder als Einzelbewerbung möglich. Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 7.7.2025, 18 Uhr.

Wichtiger Hinweis: Reichen Sie Ihren Wahlvorschlag rechtzeitig vor Fristende ein, damit eventuelle Fehler, durch die der Wahlvorschlag ungültig wird, noch korrigiert werden können.

Die amtliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier.

Briefwahl und Wahllokale

Alle wahlberechtigten Personen erhalten rechtzeitig eine Wahlbenachrichtigung per Post. Mit dieser können Sie

  • am Wahltag in Ihrem Wahllokal vor Ort abstimmen oder
  • im Vorfeld Briefwahl beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können dann vorzugsweise online, alternativ schriftlich oder persönlich im Wahlbüro beantragt werden.

Wichtiger Hinweis: Aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben wurden die Zuschnitte der Wahlbezirke und Stimmbezirke überarbeitet. Das bedeutet: Ihr bisheriges Wahllokal kann sich geändert haben. Bitte prüfen Sie unbedingt Ihre Wahlbenachrichtigung sorgfältig, um am Wahltag im richtigen Wahllokal zu erscheinen.

Eine Übersicht der Wahlbezirke finden Sie hier als Liste sowie hier als Karte.

Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Bei Fragen zur Wahl, zur Stimmabgabe oder zur Kandidatur wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt  Bad Salzuflen.

Grafik zur Kommunalwahl 2020 in NRW, © winterbilder - stock.adobe.com

Wahl­er­geb­nis­prä­sen­ta­ti­on zur Kommunalwahl 2020

Hier finden Sie die Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 13. September 2020 sowie der Landratsstichwahl vom 27. September 2020.

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Kontakt

Stadt Bad Salzuflen | Wahlamt
Verwaltungsgebäude Walhallastraße
Walhallastraße 4
32105 Bad Salzuflen
EG | Raum E14