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In­te­gra­ti­ons­rats­wahl

Interessenvertretung für Menschen mit Migrations-Geschichte

Alle fünf Jahre finden Integrationsratswahlen statt. Der Integrationsrat dient der Interessenvertretung der in Bad Salzuflen lebenden Personen mit Migrations-Geschichte. Die nächsten Integrationsratswahlen finden 2025 statt.


Alle wichtigen Informationen finden Sie hier:

Informationen zum Integrationsrat

Was ist ein Integrationsrat?

Der Integrationsrat dient der Interessenvertretung der in Bad Salzuflen lebenden Personen mit Migrations-Geschichte. Die besonderen Belange von Menschen mit Migrations-Geschichte sollen somit in den politischen Willensprozess in Bad Salzuflen eingebracht werden.
 

Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen? Wer sind die Mitglieder?

Der Integrationsrat besteht aus 15 Mitgliedern, davon sind zehn Mitglieder direkt gewählt (im Regelfall Menschen mit Migrations-Geschichte) und fünf vom Rat bestellte Mitglieder der Ratsversammlung. Näheres zu Wählbarkeit, Stellvertretungen u.a. ist in § 10 der Wahlordnung geregelt.

Welche Aufgaben hat der Integrationsrat?
  • Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Insbesondere sollen sich aber Rat und Integrationsrat über Themen und Aufgaben der Integration abstimmen (vgl. § 27 Abs. 8 GO NRW).
  • Vertretung der Menschen mit Migrations-Geschichte gegenüber Verwaltung und Öffentlichkeit
  • Ansprechpartner für Politik und Bürgerschaft / Stadtgesellschaft
  • Förderung und Gestaltung des Integrationsprozesses
  • Anregungen und Lösungskonzepte die das Zusammenleben der in Bad Salzuflen lebenden Menschen mit Migrations-Geschichte verbessert
  • Netzwerkarbeit mit anderen Integrationsräten auf Kommunaler Ebene und Landesebene
     
Leitbild des Integrationsrates

Bad Salzuflen ist eine Stadt der Vielfalt, in der Menschen aus aller Welt leben und zahlreiche Sprachen und Religionen vertreten sind. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Weltanschauung und Religion wird dabei als Bereicherung und Chance für unsere Stadt empfunden.

Der Integrationsrat will das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft verbessern und nimmt dabei die Sorgen der Menschen mit und ohne Migrationshintergrund auf. Die Wahrung des sozialen Friedens in der Stadtgesellschaft besitzt dabei oberste Priorität. Wichtige Voraussetzung hierfür ist das Prinzip „Anerkennung durch Dialog“ zu dem der Integrationsrat intensiv beitragen will. Sein Ziel ist der Abbau wechselseitiger Vorurteile zwischen der Aufnahmegesellschaft und den zugewanderten Menschen. Er möchte ein neues „Wir“ schaffen, das für die gesamte Stadtgesellschaft steht.

Neuzugewanderte und bereits ansässige Menschen mit Migrationsvorgeschichte sollen die Möglichkeit haben, auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze unserer Demokratie gleichberechtigt am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben unter Gewährung aller Rechte und Pflichten teilzunehmen. Insbesondere setzt sich der Integrationsrat dafür ein, dass nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Bad Salzuflen niemand wegen seiner Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit (z.B. in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Schule oder Ausbildung) benachteiligt wird.

Der Integrationsrat arbeitet parlamentarisch. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen, insbesondere, wenn sie die Interessen der Bad Salzufler Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betreffen, und Vorschläge und Anregungen in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Er wird bei diesen Aufgaben von der Geschäftsführung des Integrationsrates unterstützt.
 

Welches sind die rechtlichen Grundlagen?
  • Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW ist die Wahl zu einem Integrationsrat für Gemeinde und Städte ab 5.000 ausländischen Einwohnern verpflichtend. In Gemeinden mit mindestens 2000 ausländischen Einwohnern ist ein Integrationsrat zu bilden, wenn 200 Wahlberechtige dies beantragen. Das war in Bad Salzuflen im Jahr 2014 der Fall. Aufgrund der Zahl der Wahlberechtigten ist im Jahr 2020 zwingend ein Integrationsrat zu wählen.
  • Ratsbeschluss zur erstmaligen Wahl eines Integrationsrates (Drucksache 84/2014)
  • Wahlordnung Integrationsrat
     
Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichen bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBL. I S. 3458) erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
  • Wahlberechtigte (eingebürgerte) Personen nach § 6 Absatz 1 Buchstaben c) und d) (Wahlordnung Integrationsratswahl) müssen sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
     
Wer darf nicht wählen?
  • Asylbewerber im laufenden Anerkennungsverfahren
  • Ausländer mit einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz
  • Angehörige von diplomatischen Vertretungen
  • in Deutschland stationierte Streitkräfte
     
Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürger der Stadt Bad Salzuflen, die

  • am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Nicht wählbar ist, wer am Wahltag infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Das Bild zeigt eine große Gruppe untzerschiedlichster Menschen., © Rawpixel.com - stock.adobe.com

Wahl­er­geb­nis­prä­sen­ta­ti­on zur Integrationsratswahl

Am 13. September 2020 wurde ein neuer Integrationsrat für Bad Salzuflen gewählt. Hier finden Sie die Wahlergebnisse.

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Kontakt

Portrait von Ismet Cakmak, © Stadt Bad Salzuflen | Adamsky
Stadt Bad Salzuflen | Soziales
Rudolph-Brandes-Allee 19
32105 Bad Salzuflen
Herr Ismet Cakmak
Abteilungsleiter Soziale Dienste & Wohnen | Integrationsbeauftragter
2. OG | Raum 2.4

die Sanierung des Rathauses schreitet voran:

Nach dem Teil-Abschluss von Arbeiten des ersten Bauabschnitts werden Fachdienste auf mehreren Etagen umziehen. Diese Umzüge beginnen ab Montag, den 15. Juli 2024.

Betroffen sind das Jugendamt, der Fachdienst Bauordnung und das Ordnungsamt, außerdem die Büros der Fachbereichsleitung 3, der Stabsstelle Recht sowie des Technischen Beigeordneten. Es kann zu Einschränkungen bei der Erreichbarkeit dieser Fachdienste und Büros in der Woche vom 15.07. bis 19.07.2024 kommen.

Wir bitten um Verständnis.

Ihre Stadt Bad Salzuflen