LED-Flutlicht
auf SportplätzenDas Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung. Hierzu gehört die Umrüstung von herkömmlichen Flutlichtanlagen auf Flutlichtanlagen mit energiesparender LED-Technik.
13 Sportanlagen im Stadtgebiet
Durch die Sanierung der Flutlichtbeleuchtungen der Sportanlagen im Stadtgebiet auf effiziente LED-Technologie soll ein erheblicher Anteil des Energieverbrauchs für die Beleuchtung eingespart werden. Der Energieverbrauch wird um 64 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand gesenkt. Zudem wird durch die Flutlichtbeleuchtung die Lichtemissionen erheblich reduziert, wodurch Anwohner weniger von der Beleuchtungssituation gestört werden.
Es werden 129 herkömmliche Flutlichtscheinwerfer demontiert und 121 neu in LED-Technik montiert, zusätzlich lässt sich durch eine neue Steuerung die Beleuchtung dimmen und auch nur Teilbereiche des Platzes beleuchten, je nach Anforderung an den Spieletrieb.
Die Maßnahme reduziert die CO2-Belastung der Umwelt über die Dauer von 20 Jahren um 1.088 Tonnen und spart jährlich 92.193 kWh/a Strom.
Ausführungszeitraum:
Der bewilligte Förderzeitraum beträgt genau ein Jahr, er begann am 1. September 2020 und endet am 30. Juni 2021. In diesem Zeitraum sind die beantragten Maßnahmen umzusetzen.
Förderkennzeichen:
03K13894
Sportanlage Holzhausen
Durch die Sanierung der Flutlichtbeleuchtung der Sportanlage Holzhausen auf effiziente LED-Technologie soll ein erheblicher Anteil des Energieverbrauchs für die Beleuchtung eingespart werden. Der Energieverbrauch wird um 77 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand gesenkt. Zudem wird durch die Flutlichtbeleuchtung die Lichtemissionen erheblich reduziert, wodurch Anwohner weniger von der Beleuchtungssituation gestört werden.
Es werden 8 herkömmliche Flutlichtscheinwerfer demontiert und 8 neu in LED-Technik montiert, zusätzlich lässt sich durch eine neue Steuerung die Beleuchtung dimmen und auch nur Teilbereiche des Platzes beleuchten, je nach Anforderung an den Spieletrieb.
Die Maßnahme reduziert die CO2-Belastung der Umwelt über die Lebensdauer der Leuchten um 84 Tonnen und spart jährlich 7.094 kWh/a Strom.
Ausführungszeitraum:
Der bewilligte Förderzeitraum beträgt genau ein Jahr, er begann am 1. November 2017 und endet am 31. Oktober 2018. In diesem Zeitraum sind die beantragten Maßnahmen umzusetzen.
Förderkennzeichen:
03K07320