Auf Architektenzeichnungen von Häusern liegt ein abgeschraubter Heizungsregler, © frankoppermann - stock.adobe.com

In­for­ma­tio­nen zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung

Wie sieht die zukünftige Wärmeplanung in Bad Salzuflen aus?

Eine nachhaltige Wärmeversorgung spielt eine wichtige Rolle, um die Klimaziele für Deutschland zu erreichen. So soll die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Damit ist gemeint, dass bei der Wärmeerzeugung auf fossile Brennstoffe verzichtet werden soll („Dekarbonisierung“).

Die kommunale Wärmeplanung beschreibt eine strategische Planung, wie die Wärmeversorgung in Bad Salzuflen zukünftig aussehen könnte. Nach Fertigstellung soll der kommunale Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei und unverbindlich erstmals einen detailscharfen Überblick über die Möglichkeiten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung heute und in Zukunft geben. Seit Mai 2024 arbeitet die Stadt Bad Salzuflen in Kooperation mit dem Planungsbüro Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) daran, den kommunalen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Mit dem Querschnittsziel CO2-Neutralität bis 2030 verpflichtet sich die Stadt Bad Salzuflen diesem Ziel gerecht zu werden.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt unter Einbezug mehrerer Akteursgruppen. Hauptverantwortlich ist dabei ein Kerngruppe, aus Vertretern des Planungsbüros, der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Bad Salzuflen. Zusätzlich wurde ein Arbeitskreis mit weiteren relevanten Akteursgruppen wie Handwerk, Wirtschaft und Vereinen gebildet. Außerdem ist ein breite Beteiligung der Öffentlichkeit essenziell für den Prozess der kommunalen Wärmeplanung. Es sind daher auch regelmäßige Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, welche über den aktuellen Stand der Planung informieren. Die Termine werden im unteren Bereich dieser Website unter der Rubrik „Termine für Veranstaltungen“ bekanntgegeben.

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 beschlossen und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dabei sind Kommunen bis zu 100.000 Einwohner dazu verpflichtet Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen diese bis zum 30.Juni 2026 vorlegen.

Gesetzlich ist die Kommunale Wärmeplanung in vier wesentliche Schritte aufgeteilt:

1. Bestandsanalyse

Die Bestandanalyse bildet den ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung. Sie dient zur Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und –verbrauchs und den aus diesen resultierenden Treibhausgasemissionen.  Hierfür werden Daten zu Gebäudetypen, den Baualtersklassen und der Infrastruktur der Wärmeerzeugung erhoben.

2. Potenzialanalyse

Den zweiten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bildet die Potenzialanalyse. Sie umfasst eine Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung und gibt Auskunft über die aktuelle Wärmeversorgung. Des Weiteren werden Möglichkeiten für lokal verfügbare und erneuerbare Energien gesucht. Ziel ist es, die genutzten Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen und unvermeidbare Abwärme zu nutzen.  

3. Szenarienentwicklung

Den dritten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bildet die Szenarienentwicklung.

Hierbei werden Möglichkeiten, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, technischen und sozialen Aspekten, für eine klimaneutrale und langfristige Wärmeversorgung entwickelt.

4. Umsetzungsmaßnahmen

Den vierten und letzten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bilden die Umsetzungsmaßnahmen. Somit wird ein Transformationspfad formuliert, welcher die Beschreibung des Aufbaus einer klimaneutralen Wärmeversorgung und die damit verbundenen Maßnahmen enthält.

Die daraus resultierenden Ergebnisse werden grafisch in einer Karte dargestellt, welche die jeweiligen Quartiere, mit der dazugehörigen empfohlene Wärmeerzeugungsmethode zeigen.

FAQ zur kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung

Was ist die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung und wel­che Zie­le wer­den ver­folgt?

Die kommunale Wärmeplanung soll eine planerische Grundlage für die Wärmewende auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellen. Kern der Wärmeplanung ist die Ausweisung von Wärmenetzgebieten und Gebieten für dezentrale Wärmeversorgung basierend auf einer Bestands- und Potenzialanalyse mit dem Ziel einer möglichst kosteneffizienten klimaneutralen Versorgung. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es daher, Daten zum Thema Wärme zu bündeln und den Bürgerinnen und Bürgern eine verständliche Auskunft über zukünftige klimaneutrale Versorgungsmöglichkeiten zu geben.

Wie weit ist die Stadt Bad Salz­uflen mit der kom­mu­na­len Wär­me­pla­nung?

Bei der kommunalen Wärmeplanung wird die Stadt Bad Salzuflen federführend von den Experten der Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) unterstützt.

Aktuell (Stand September 2024) befindet sich die Stadt Bad Salzuflen im Prozess der Bestandsanalyse. Parallel zu der Bestandanalyse wurde mit der Potenzialanalyse begonnen.

Mit einer Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist im Laufe des Jahres 2025 zu rechnen und damit weit vor dem gesetzlich festgeschriebenen Datum im Jahr 2028. Bad Salzufler Bürgerinnen und Bürger erhalten daher wesentlich früher Planungssicherheit.

War­um brau­chen wir ei­ne kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung und wel­che Vor­tei­le bie­tet sie?

In Deutschland gibt es rund 41 Millionen Haushalte. Davon heizen rund 50% der Haushalte mit Gas und rund 20% der Haushalte greift bei der Heizmethode auf Heizöl zurück. Beides sind fossile Brennstoffe, welche maßgeblich den Kohlenstoffdioxidausstoß (CO2) in Deutschland verursachen und weltweit den Treibhauseffekt verstärken.

Aufgrund dessen hat der Bund das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verabschiedet. Die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans ist dabei für alle Kommunen verpflichtend und bietet eine große Chance die Wärmeerzeugung für die Zukunft klimafreundlich zu gestalten. Es soll dabei Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürgern geschaffen werden, da aufgrund der Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung Empfehlungen für geeignete klimaneutrale Wärmeerzeugungsmethode in den jeweiligen Quartieren aufgezeigt werden. Des Weiteren erhöht sie im Hinblick auf aktuelle globale Konflikte die Unabhängigkeit der Wärmeversorgung. Durch die Reduktion von fossilen Brennstoffen kann die Entstehung von klimaschädlichen Treibhausgasen und Schadstoffen wie Quecksilber, Stickoxide und Feinstaub eingedämmt werden.

In­wie­fern hän­gen die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung und das Ge­bäu­de­ener­gie­ge­setz (GEG) zu­sam­men?

Am 8. September 2023 wurde das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundestag verabschiedet und ist am 1. Januar 2024 zusammen mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft getreten.  Die beiden Gesetzgebungen sollen gemeinsam die Art der Wärmeerzeugung klimafreundlicher gestalten, indem fossile Brennstoffe aus Öl, Gas oder Kohle eingespart werden. Dabei soll die kommunale Wärmeplanung den Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung zur Umsetzung des GEGs bieten.

Was be­deu­tet die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung für mich als Pri­vat­ei­gen­tü­mer von Ge­bäu­den oder Woh­nun­gen?

Privateigentümer von Gebäuden oder Wohnungen sind nicht dazu verpflichtet die Heizung in den Immobilien zu tauschen.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht aktuell nur vor, dass Heizungen, welche neu in Immobilien, innerhalb eines Neubaugebietes, eingebaut werden, mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.  Im Altbestand gilt dies erst ab 2028.  Reparaturen an älteren Heizungen sind demnach nach wie vor möglich. Bei einem Ausfall der Heizung gibt es bestimmte Übergangsfristen. Genauere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Bürgerinnen und Bürger können somit abwarten bis die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, da dies die Entscheidung für eine klimafreundliche Heizmethode voraussichtlich vereinfachen wird.

Was be­deu­tet die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung für mich als Mie­ter von Ge­bäu­den oder Woh­nun­gen?

Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Aber auch für Mieter*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten Heizenergien klimafreundlich zu beziehen. Beispielweise kann dies durch einen Wechsel des Gasliefervertrags oder auch in Zusammenarbeit mit dem Vermieter und der Vermieterin erfolgen.

Muss ich mei­ne funk­tio­nie­ren­de Hei­zungs­an­la­ge aus­tau­schen, wenn der kom­mu­na­le Wär­me­plan bei mir ei­ne an­de­re Heiz­me­tho­de aus­weist?

Nein, der kommunale Wärmeplan entfaltet im Allgemeinem keine unmittelbare Rechtswirkung und stellt lediglich eine Empfehlung zur Wärmeerzeugung auf Grundlage der durchgeführten Analysen in den jeweilig untersuchten Quartieren dar.

Was für För­der­mög­lich­kei­ten gibt es?

Bürgerinnen und Bürger, welche sich entschließen die Heizung im Gebäude hinzu einer klimafreundlichen Heizung zu tauschen, können von diversen Bundesförderungen profitieren. Hier informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz genauer über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.

Ter­mi­ne für Ver­an­stal­tun­gen

Aktuell keine Termine vorhanden. Der nächste Termin zur Öffentlichkeitsveranstaltung wird hier zeitnah bekanntgegeben.

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Verwaltungsgebäude Ecke Hoffmannstraße
Rudolph-Brandes-Allee 14
32105 Bad Salzuflen
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