Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
Wie sieht die zukünftige Wärmeplanung in Bad Salzuflen aus?Eine nachhaltige Wärmeversorgung spielt eine wichtige Rolle, um die Klimaziele für Deutschland zu erreichen. So soll die Wärmeversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden. Damit ist gemeint, dass bei der Wärmeerzeugung auf fossile Brennstoffe verzichtet werden soll („Dekarbonisierung“).
Die kommunale Wärmeplanung beschreibt eine strategische Planung, wie die Wärmeversorgung in Bad Salzuflen zukünftig aussehen könnte. Nach Fertigstellung soll der kommunale Wärmeplan den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei und unverbindlich erstmals einen detailscharfen Überblick über die Möglichkeiten zur klimafreundlichen Wärmeversorgung heute und in Zukunft geben. Seit Mai 2024 arbeitet die Stadt Bad Salzuflen in Kooperation mit dem Planungsbüro Hamburg Institut Consulting GmbH (HIC) daran, den kommunalen Wärmeplan für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen. Mit dem Querschnittsziel CO2-Neutralität bis 2030 verpflichtet sich die Stadt Bad Salzuflen diesem Ziel gerecht zu werden.
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt unter Einbezug mehrerer Akteursgruppen. Hauptverantwortlich ist dabei ein Kerngruppe, aus Vertretern des Planungsbüros, der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Bad Salzuflen. Zusätzlich wurde ein Arbeitskreis mit weiteren relevanten Akteursgruppen wie Handwerk, Wirtschaft und Vereinen gebildet. Außerdem ist ein breite Beteiligung der Öffentlichkeit essenziell für den Prozess der kommunalen Wärmeplanung. Es sind daher auch regelmäßige Öffentlichkeitsveranstaltung vorgesehen, welche über den aktuellen Stand der Planung informieren. Die Termine werden im unteren Bereich dieser Website unter der Rubrik „Termine für Veranstaltungen“ bekanntgegeben.
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17. November 2023 beschlossen und ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dabei sind Kommunen bis zu 100.000 Einwohner dazu verpflichtet Wärmepläne bis zum 30. Juni 2028 vorzulegen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner müssen diese bis zum 30.Juni 2026 vorlegen.
Gesetzlich ist die Kommunale Wärmeplanung in vier wesentliche Schritte aufgeteilt:
1. Bestandsanalyse
Die Bestandanalyse bildet den ersten Schritt der kommunalen Wärmeplanung. Sie dient zur Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und –verbrauchs und den aus diesen resultierenden Treibhausgasemissionen. Hierfür werden Daten zu Gebäudetypen, den Baualtersklassen und der Infrastruktur der Wärmeerzeugung erhoben.
2. Potenzialanalyse
Den zweiten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bildet die Potenzialanalyse. Sie umfasst eine Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung und gibt Auskunft über die aktuelle Wärmeversorgung. Des Weiteren werden Möglichkeiten für lokal verfügbare und erneuerbare Energien gesucht. Ziel ist es, die genutzten Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen und unvermeidbare Abwärme zu nutzen.
3. Szenarienentwicklung
Den dritten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bildet die Szenarienentwicklung.
Hierbei werden Möglichkeiten, unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, technischen und sozialen Aspekten, für eine klimaneutrale und langfristige Wärmeversorgung entwickelt.
4. Umsetzungsmaßnahmen
Den vierten und letzten Schritt der kommunalen Wärmeplanung bilden die Umsetzungsmaßnahmen. Somit wird ein Transformationspfad formuliert, welcher die Beschreibung des Aufbaus einer klimaneutralen Wärmeversorgung und die damit verbundenen Maßnahmen enthält.
Die daraus resultierenden Ergebnisse werden grafisch in einer Karte dargestellt, welche die jeweiligen Quartiere, mit der dazugehörigen empfohlene Wärmeerzeugungsmethode zeigen.