Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich als Mieter von Gebäuden oder Wohnungen?
Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Aber auch für Mieter*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten Heizenergien klimafreundlich zu beziehen. Beispielweise kann dies durch einen Wechsel des Gasliefervertrags oder auch in Zusammenarbeit mit dem Vermieter und der Vermieterin erfolgen.