Was be­deu­tet die kom­mu­na­le Wär­me­pla­nung für mich als Mie­ter von Ge­bäu­den oder Woh­nun­gen?

Grundsätzlich ist der Vermieter bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Aber auch für Mieter*innen gibt es verschiedene Möglichkeiten Heizenergien klimafreundlich zu beziehen. Beispielweise kann dies durch einen Wechsel des Gasliefervertrags oder auch in Zusammenarbeit mit dem Vermieter und der Vermieterin erfolgen.