Muss ich mei­ne funk­tio­nie­ren­de Hei­zungs­an­la­ge aus­tau­schen, wenn der kom­mu­na­le Wär­me­plan bei mir ei­ne an­de­re Heiz­me­tho­de aus­weist?

Nein, der kommunale Wärmeplan entfaltet im Allgemeinem keine unmittelbare Rechtswirkung und stellt lediglich eine Empfehlung zur Wärmeerzeugung auf Grundlage der durchgeführten Analysen in den jeweilig untersuchten Quartieren dar.