Woraus ergibt sich der Anschluss- und Benutzungszwang?
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen § 5 und § 6. Die Fernwärmesatzung können Sie oberhalb dieser FAQs einsehen.
Der Anschluss- und Benutzungszwang ergibt sich aus der Fernwärmesatzung der Stadt Bad Salzuflen § 5 und § 6. Die Fernwärmesatzung können Sie oberhalb dieser FAQs einsehen.
der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.