Was pas­siert, wenn mei­ne be­ste­hen­de Hei­zungs­an­la­ge er­neu­ert wer­den muss (durch ei­nen De­fekt o.Ä.)?

Wenn Sie an Ihrer Heizungsanlage eine grundlegende Änderung oder Erneuerung durchführen müssen, gilt für Sie der Anschluss- und Benutzungszwang an das Fernwärmenetz. Eine grundlegende Änderung oder Erneuerung liegt vor, wenn

1. ein neuer Kessel erforderlich wäre oder

2. ein Wechsel der Energieträger erfolgen soll oder

3. vom Einzelofen auf Zentralheizung umgerüstet wird.

Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit einen Antrag auf Anschluss an das Fernwärmenetz bei den Stadtwerken zu stellen oder auf eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Stadt Bad Salzuflen.