Was muss ich be­ach­ten, wenn ich ei­nen Neu­bau im Sat­zungs­ge­biet er­rich­te?

Für Neubauten besteht ebenfalls ein Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Antrag auf Anschluss an das Fernwärmenetz oder der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sind entsprechend dem Bauantrag beizufügen. Diese werden dann automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

An öffentlichen Straßen, die noch nicht mit Versorgungsleitungen ausgestattet sind, aber später damit versehen werden sollen sind auf Verlangen der Stadt alle Einrichtungen für einen späteren Anschluss vorzubereiten.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.