Was muss ich beachten, wenn ich einen Neubau im Satzungsgebiet errichte?
Für Neubauten besteht ebenfalls ein Anschluss- und Benutzungszwang.
Der Antrag auf Anschluss an das Fernwärmenetz oder der Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sind entsprechend dem Bauantrag beizufügen. Diese werden dann automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
An öffentlichen Straßen, die noch nicht mit Versorgungsleitungen ausgestattet sind, aber später damit versehen werden sollen sind auf Verlangen der Stadt alle Einrichtungen für einen späteren Anschluss vorzubereiten.