Wann tritt die Sat­zung in Kraft?

Nach der Zustimmung im Rat tritt die Satzung einen Tag nach öffentlicher Bekanntmachung im Kreisblatt in Kraft. Die Veröffentlichung ist am 25. August 2023. Danach gilt die Satzung ab dem 26. August 2023.

Nach der Fernwärmesatzung ist der Anschluss- und Benutzungszwang mit Ablauf eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Also ab dem 26. September 2023.