Ist der Be­trieb von Ka­mi­nen, Ka­min­öfen und Ka­chel­öfen im Sat­zungs­ge­biet wei­ter­hin er­laubt?

Ja, der Betrieb von Kaminen, Kaminöfen und Kachelöfen, die mit Holz beheizt werden und in erster Linie nicht der Raumheizung dienen ist im Satzungsgebiet weiterhin erlaubt.

am Donnerstag, den 24.04.2025 werden in der Zeit von ca. 10.00 Uhr - 13.00 Uhr Bauteile vom Rathausdach durch einen Kran abtransportiert. Aus diesem Grund muss für die genannte Zeit kurzfristig die Durchfahrt des Parkplatzes am Rathaus gesperrt werden.

Für eine Durchfahrt auf dem Parkplatz wird gesorgt sein. Bitte planen Sie dennoch genügend Zeit für die Anreise ein. 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.