Ich habe mehrere Gebäude auf meinem Grundstück, gilt der Anschluss- und Benutzungszwang für alle Gebäude auf dem Grundstück?
Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude, so können für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Vorschriften dieser Satzung angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadt.