Ich ha­be meh­re­re Ge­bäu­de auf mei­nem Grund­stück, gilt der An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang für al­le Ge­bäu­de auf dem Grund­stück?

Befinden sich auf dem Grundstück mehrere Gebäude, so können für jedes dieser Gebäude die für Grundstücke maßgeblichen Vorschriften dieser Satzung angewendet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadt.

durch die Arbeiten am Treppenturm des Rathauses und die einhergehenden Einschränkungen ist die Befahrbarkeit des Parkplatzes am Rathaus sowie der Straße „Am Rathaus“ nur eingeschränkt gewährleistet.

Bitte planen Sie für Ihre Anreise zum Rathaus mehr Zeit ein und nutzen Sie nach Möglichkeit alternative Parkmöglichkeiten in der Umgebung.


Wir danken für Ihr Verständnis!