Ich bin Mie­ter in ei­nem Ge­bäu­de im Sat­zungs­ge­biet, in­wie­fern bin ich vom An­schluss- und Be­nut­zungs­zwang be­trof­fen?

Als Mieter*in müssen Sie nichts weiter tun. Grundsätzlich ist der Vermieter, bzw. die Vermieterin für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieter*innen nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümenden gestellt werden.