Gilt die Satzung auch für Betriebe, Kliniken, Kitas, Schulen und andere Gebäude?
Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.
Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.
der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.