Gilt die Sat­zung auch für Be­trie­be, Kli­ni­ken, Ki­tas, Schu­len und an­de­re Ge­bäu­de?

Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.

der Eingang des Rathauses wird übergangsweise umbaubedingt verlegt. Der Zutritt ist aktuell nur über die Rudolph-Brandes-Allee möglich. Der verlegte Zugang ist vor Ort durch Beschilderungen gekennzeichnet.

Wir bitten um Ihr Verständnis und halten Sie über die Entwicklungen und Änderungen auf dem Laufenden.